Alles Wissenswertes zur Gema

Von der Gema erhielten wir bei unserem letzten Meeting die Information, dass sogenannte "Unterverbände" nun gekündigt werden - also nur noch DACHVERBÄNDE, wie die Deutsche Jazz Föderation e.V.  Mitglieder der GEMA sein können, die wiederum für ihre Mitglieder einen Nachlass bewirken können.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Institution, also wie z.B. Agenturen, Vereine, Clubs oder sonstige Kulturbetriebe ordentliches Mitglied, der Deutschen Jazz Förderation e.V. ist. Hierzu ist unbedingt Ihre Mitgliedsnummer des DJF e.V. notwendig. Diese Mitgliedsnummer wurde von uns bei der GEMA hinterlegt. Es reicht nicht aus, diese selber registrieren zu lassen. Bei Unstimmigkeiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.  Einzelmitglieder können nicht in den Genuss dieser GEMA-Vergünstigungen kommen.

Alles Wissenswertes haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Angefangen von einem Überblick zur Gema über die Registrierung für Musiknutzer und Vertragverwaltung bis hin zur Einreichung der Set-Listen.

Unsere Links führen Sie dann direkt auf die entsprechenden Seiten der GEMA, die teilweise mit Video-Tuturials (Youtube) hinterlegt sind.

Hier die wichtigsten Links zu den Kategorien unserer Mitglieder:

 
 

 
Ist Ihre Kategorie nicht dabei, dann klicken Sie hier:


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