Aus WICHTIGEM AKTUELLEN ANLASS:
Hier die eben eingetroffene Eilmeldung zu Eurer Kenntnisnahme. Endlich geht es voran!!Voraussichtlich ab Ende August können aus diesem Fonds Hilfen bereit gestellt werden.Sobald wir FAQ's und nähere Informationen für Euch haben, werden wir informieren
Pandemiebedingt mussten gastronomische Einrichtungen ihre
Betriebe schließen – viele bereits seit gut einem Jahr. Zu dem dadurch bereits
erlittenen Schaden droht unter Umständen jetzt auch der Verlust der
Gaststättenerlaubnis. Denn diese erlischt normalerweise, wenn der Betrieb einer
Gaststätte für 12 Monate nicht ausgeübt wurde.Hintergrund:
Nach § 8 GastG gilt: Die
Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres
nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt
hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt.
Hierbei handelt es sich bei einer
pandemiebedingten Schließung um einen „wichtigen Grund“ für eine
Fristverlängerung, der aber beantragt werden muss.
Eine solche Fristverlängerung muss folglich nur
beantragt werden, wenn der Betrieb seit einem Jahr ununterbrochen nicht mehr
ausgeübt wurde. Es genügt in diesem Fall eine formlose Beantragung zur
Fristverlängerung, zum Beispiel per E-Mail oder auch per Telefon an die
zuständige Gaststättenbehörde beziehungsweise Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Um
Problemen vorzubeugen, muss das rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist
geschehen.Rückfragen sind an das jeweils betreffende Ordnungsamt zu wenden
und um erneute Prüfung - besser: Fristverlängerung zu beantragen.
Die GEMA hat im vergangenen Jahr mit größtmöglicher Kulanz Lizenznehmer unterstützt, indem sie frühzeitig entschieden hat, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben. Nun wird diese Kulanzmöglichkeit seitens der GEMA ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis auf Weiteres verlängert.
Folgende zeitliche Zuordnung ist hierbei zu beachten:
Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
Zeitraum ab 01. Januar 2021: Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen die DJF-Mitglieder bitte auf www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.
BITTE GLEICH ERLEDIGEN - DAS HILFT !!
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden, meldet sie zugleich mit der Bekanntmachung.
Wir hoffen für Euch alle, dass ihr bald bald wieder Live-Musik machen könnt - doch vorerst: Passt gut auf Euch auf! - Haltet gut durch - wir hoffen es sind nur noch wenige Monate bis endlich die Impfkampagne Fahrt aufnimmt....
heute nochmal aus aktuellem
Anlass diese wichtige Information zu den noch möglichen Förderanträgen, da die
Antragsfristen noch nicht abgelaufen
sind:--------------------------------------------------------------------------------------für Kleinst-
und Eintages-Musikfestivals sowie auch sogenannte
Umsonst &
Draussen - Festivals:
Seit dem 1. Februar läuft das neue
Programm zum „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland
– Kleinst- und Eintagesmusikfestivals sowie sogenannte Umsonst & Draußen
Festivals“. Falls ihr so ein Projekt in Eurem Club für diesen Sommer/Herbst
plant, nutzt die Antragsmöglichkeiten
hierfür:
ANTRAGSFRIST
Anträge können bis zum 31. Mai
2021 um 23:59 Uhr gestellt werden.
Mehr zur
Festivalförderung erfahren
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II des Bundes - hier läuft noch
immer die Möglichkeit der Antragstellung, insbesondere, wenn eine November- und
Dezemberhilfe nicht gestellt wurde, macht es Sinn hier noch den Antrag für den
Zeitraum nach der Soforthilfe zu
stellen.
ANTRAGSFRIST
Anträge können ebenfalls noch
bis zum 31.3.2021 gestellt werden.
Mehr
zur Überbrückungshilfe II
erfahren
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE
III des Bundes. Diese Hilfe hat es in sich. Bitte schaut Euch bei den FAQ
und den Förderrichtlinien genau um - Es gibt hier Sonderhilfen für die
Veranstaltungsbranche, die da für viele von Euch in Betracht kommen könnten.
Wir machen Euch auch erst heute darauf
intensiver aufmerksam, weil die Steuerberaterkammer des Bundes immer im regen
Austausch mit dem Wirtschaftsministerium und Finanzministerium steht und sich
daher leider sehr oft die FAQs geändert haben. Jetzt sollte es aber langsam
soweit sein, dass die Steuerberater, die Euch hier bei Eurer Antragstellung
unterstützen müssen, sich auf die Fakten der Antragstellung verlassen können.
Für die Monate seit Dezember 2019
(vorbereitende Tätigkeiten für Kulturbetrieb und z.B. auch Festivals in
Spielstätten) gilt auch die Möglichkeit Umsatzeinbußen und bestimmte
angefallende Kosten für ausgefallene Veranstaltungen geltend zu machen. So manch
einer von Euch kann seine Spielstätte vom Bund fördern lassen. Macht
Euch die Mühe und schaut es Euch an!
Mehr
zur Überbrückungshilfe III
erfahren
Hier noch ein Hinweis zur größten Jazzmesse der Welt, der Jazzahead.Wer von unseren Clubs diese Messe gerne einmal besuchen will, kann eine kostenlose Einladung über unseren Verband nutzen. Ein Top-Angebot der Messe, das wir Euch herzlich gerne weiterleiten.Hier die Information dazu:
CLOSE TOGETHER FROM AFAR – Registrieren Sie sich jetzt für die Digitalausgabe der jazzahead! 2021!
Vom 29. April bis zum 2.
Mai kommt die Jazzwelt digital zusammen, um auf der jazzahead! und ihrer
globalen und professionellen Digitalplattform vier Tage lang zu netzwerken, sich
auszutauschen, Konferenzen und Panels zu besuchen und die Showcase-Bands im
offiziellen Programm zu erleben. Spannende Inhalte, die für die Jazzszene von
Bedeutung und Aktualität sind, haben ebenso Raum wie Zweiergespräche und
Meetings in größeren Gruppen.
Als Teilnehmer*in der jazzahead! digital 2021 könnt Ihr als Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation folgende Leistungen kostenfrei nutzen:
Mehr Informationen findet Ihr/findest Du hier auf der jazzahead! Webseite.
Registrierung als Mitglied der
Deutschen Jazz Föderation e.V.
· Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation e.V. können sich hier kostenfrei (regulärer Preis 125,00€ + 19% MwSt.) als Fachteilnehmer*innen registrieren
· Wer noch kein Konto bei der jazzahead! hat, muss sich zuerst als neuer Anwender eintragen
· Sollten Sie bereits ein Konto haben, müssen Sie sich nur einloggen. Im Anschluss können Sie Ihre alten Daten aktualisieren und die Teilnahme wählen
· Bitte geben Sie unter „Zuordnung zu Hauptaussteller“ die Deutsche Jazz Föderation e.V. an, Kontaktperson ist Suzette Yvonne Moissl. Die Deutsche Jazz Föderation hat ein eigenes Ausstellerprofil, auf dem die Teilnehmerprofile der Mitglieder verlinkt werden können.
· Der Rabattcode JA21EX15 kann im letzten Schritt kurz vor der Bezahlung eingegeben werden. Der Preis sollte sich auf 0 € reduzieren.
· Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen findet Ihr hier.
Eine Woche vor der jazzahead! digital 2021 erhaltet Ihr Eure Einladung zu der professionellen Online-Plattform, auf der Ihr dann Euer erweitertes Teilnehmerprofil anlegen und direkt im Anschluss schon mit anderen registrierten Teilnehmern in Kontakt treten oder Eure persönliche Agenda anlegen könnt.
Bitte nutzt diese einmalige Möglichkeit den nationalen wie internationalen Anschluss an die aktuelle Jazzszene zu vertiefen. Viele Konzerte, viele Meetings und Informationen stehen auch auf der Homepage im Angebot - eine einmalige kostenfreie Gelegenheit für Euch alle als Mitglieder der DJF die Messe in diesem Jahr digital zu besuchen.
1.) Überbrückungshilfe III2.) Corona Studien und Symposium für die Kulturwelt3.) Der Ausfallfonds (Arbeitstitel) wird immer wahrscheinlicher4.) Jazz braucht Dialog - Aufruf mit der Deutschen Jazz Union1.) Überbrückungshilfe IIIAlle Clubbetreiber und Veranstalter der Deutschen Jazz Föderation stehen im weiteren Shock-Down. Immer noch keine Öffnungen in Sicht. Während man sich auf der einen Seite die aufkommende Sommersaison schönredet und hofft, dass es zu gleichen Öffnungen im Freien kommen könnte, wie auch schon im letzten Sommer, stehen diesem Szenario leider die hohen Inzidenzzahlen und die qualvollen Minusmeldungen von fehlenden Impfstoff-Mengen gegenüber. Eine Eilnachricht jagt die Andere und gefühlt wird es dadurch auch nicht besser.... Die dringlich erwartete Überbrückungshilfe III ist am Start. Leider gibt es fast täglich immer noch Änderungen in den FAQ - was bedeutet, dass immer noch an dem inhaltlichen Konzept gearbeitet wird. Wir haben hier Meldungen vorliegen, dass man diese Hilfe derzeit nur im manuellen Verfahren beantragen kann. Immer noch liegt keine Anbindung vom Antragsportal zu den Landesbanken vor. Auch die Steuerberater (Meldungen unserer Mitglieder) beklagen, dass die Anträge nicht in das Online-Portal eingelesen werden können. Wohl nicht in allen Bundesländern aber Länderübergreifend in den Meisten. Anträge, die bereits manuell abgegeben wurden, müssen nun mühsam erneut überarbeitet werden, da sich die Bedingungen und Möglichkeiten Hilfen zu beantragen inzwischen verändert haben bzw. noch täglich verändern. Wir möchten Euch daher dringend darauf hinweisen, dass bereits laufende Anträge nochmals von den Steuerberatern auf die neu hinzugekommen Fördermöglichkeiten geprüft und erneuert werden. Einige unserer Mitglieder melden uns nun, dass durch die Meldungen höhere Beträge beantragt werden konnten. Dies sind aber in jedem Falle individuelle Meldungen und das mag nicht für alle Antragsteller gleich sein.Im Bereich der Sonderhilfen für Kulturbetriebsstätten - das wären dann auch die Jazzclubs - sind auch einige Instandsetzungsmaßnahmen ermöglicht worden sowie auch Investitionen. Schaut Euch das in Ruhe an - nicht nur Verluste bei Umsätzen, auch Vorlaufskosten für nicht durchgeführte Projekte können angesetzt werden. Allerdings müssen andere Hilfen aus November und Dezember wieder gegengerechnet werden. Eine sehr mühsame Aufgabe, wo ihr Euren Steuerberater unbedingt dabei unterstützen solltet, weil es sonst passieren würde, dass die Kosten des Steuerberaters zu hoch werden. Wir wünschen Euch hierbei viel Kraft und Ausdauer! - Dennoch: es hilft, macht Euch ans Werk!Hier der Link zum Portal: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.htmlund noch ein Tipp: Das Land Sachsen-Anhalt hat über seine Steuerberaterkammer eine einzigartige Informationshilfe aufgebaut und gibt fortlaufend und ständig Neuigkeiten zu den Änderungen und Handhabungsrichtlinien bekannt. Im Grunde ist die Überbrückungshilfe für alle Antragsteller in Deutschland "gleich" - nur ganz wenige Positionen sind landestypisch für Sachsen-Anhalt. Auch hier kann man sich also noch vernünftig vorab informieren, was bei anderen Bundesländern über die Steuerberaterkammern so nicht angeboten wird. Leider.Daher auch noch diesen Link zur Information:
Am 8. April lädt Stage Entertainment zum Digital-Symposium "Kultur ohne Mindestabstand" ein, bei dem Ideen und Strategien zur Wiederaufnahme des Livebetriebs diskutiert werden sollen - unter anderem von Stage-Chefin Uschi Neuß und Eventim-COO Alexander Ruoff. - Sicher betrifft dies im Besonderen hauptsächlich die "großen" Spielstätten.
Darüber wollen ab 15 Uhr Stage-Chefin Uschi Neuß, Alexander Ruoff (COO CTS Eventim), Axel Strehlitz (Hamburger Kulturmanager und Entwickler der App Freepass), der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit, Christian Kähler (Lehrstuhlinhaber für Strömungsmechanik und Aerodynamik) und der Philosoph Julian Nida-Rümelin diskutieren.
"Seit Mitte März 2020 stehen die Theater, Bühnen und Säle der Live Entertainment Branche in Deutschland leer. Kulturschaffende leiden massiv unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie", führt Uschi Neuß aus. "Millionen Menschen vermissen gemeinsam erlebte Live Kultur. Unter dem Motto 'Kultur ohne Mindestabstand' richtet Stage Entertainment den Blick in die Zukunft."
Ziel des Symposiums sei es, aus allen Perspektiven Ideen zusammen zu bringen und damit in der "beginnenden allgemeinen Öffnungsdiskussion die Belange und die hohe Bedeutung der Kulturwirtschaft zu verankern". Interessierte können die von der Journalistin Julia Westlake moderierte Runde unter Microsoft Teams verfolgen.
Im Besonderen wird hier ein Handlungsfeld "Erhalt und Unterstützung der Jazzspielstätten" benannt und der Aufruf an die Jazzmusiker gemacht, dass sie auf die Kommunen zugehen sollen, um diese Anzuregen enger mit den Spielorten zusammen zu arbeiten, um Auftrittsmöglichkeiten für Jazzmusiker zu ermöglichen - wie beispielsweise durch digitale Konzerte in Jazzspielstätten oder Ermöglichung von Sommerprojekten an Ausweichspielstätten im Freien für die Jazzclubs.
Ein gutes Beispiel ist hier die Stadt Frankfurt, die eine digitale Aufzeichnungs-/Vdeoausstattung für den Jazzkeller Frankfurt gefördert hat, damit dieser für die Künstler und Fans weiterhin aktiv bleiben kann. Das ganze Projekt hat sich gut etabliert. Zudem werden auch eifrig Spenden an den Club bezahlt, damit dieser weiter überleben kann. Ein Kombi die Sinn macht.... vielleicht auch eine Idee die weiter verbreitet werden könnte. Informiert Euch auf www.jazzkeller.de
Zum vorliegenden Aufruf gehört die Existenzsicherung von Jazzmusikern, aber auch Klarheit zur Ausübung von Proben, Studio- und Unterrichtstätigkeiten sowie zur Mittelverwendung in geförderten Projekten. Darüber hinaus soll über Zukunftsperspektiven für die kulturelle Infrastruktur und sozialstaatlichen Sonderregelungen diskutiert werden. Schließt Euch an und helft den Musikern!
Mehr Infos unter: www.deutsche-jazzunion.de
Quelle: Pressemeldung der Deutschen Jazz Union und der Musikwoche.de
Nun, das war wieder eine Fülle von Informationen. Wir hoffen, es hilft Euch durch die dritte Welle und noch viel mehr: wir hoffen auf den Sommer und drücken allen die Daumen, dass es bald wieder aufwärts geht.
die weltweit größte Jazzmesse besteht im 15. Jahr und beginnt morgen, den 29.04.2021. Das Jubiläum wird aus Gründen der Pandemie rein digital stattfinden. Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation können kostenfrei an der Messe und Showcases bzw. im Teilnehmerportal und den Talkes/Meetings teilnehmen. Bitte nutzt diesen Zugang:Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation e.V. können sich hier kostenfrei (regulärer Preis 125,00€ + 19% MwSt.) als Fachteilnehmer*innen registrieren und setzt beim Gang zur Kasse, bitte diesen Rabattcode ein: JA21EX15 der Preis sollte sich dann auf 0 gesetzt haben.Weiter unten nähere Informationen zum Programm der Messe. Wir freuen uns auf ein digitales Treffen mit Euch.
1) Insolvenz?2) Meldungen unserer Mitglieder3) Überbrückungshilfe III4) wichtige Infos zum Vereinsleben1.) Prüfung der InsolvenzMit dem 30. April endete die Sonderregelung zur Anmeldung der Insolvenz während der Pandemie. Dies bedeutet, dass jede Kapitalgesellschaft, jeder Verein und jeder Soloselbständige oder personengeführte Betrieb seine Zahlungsfähigkeit überprüfen muss. Aber wann bin ich insolvent?Wenn ich innerhalb von 3 Wochen 10% meiner unbezahlten Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und Forderungen aus Debitoren (zur Deckung) nicht vorliegen. Das würde bedeuten, dass innerhalb dieses Zeitfensters keine geschäftliche Verbesserung möglich ist und auch Zahlungsvereinbarungen nichts nützen. In dieser Situation muss man die Insolvenz gesetzlich beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Man erhält ausführliche Anmeldeunterlagen, die mit allen Anlagen über Warenbestand, Bankbestände, Vermögen auszufüllen sind. Die Gerichte bestellen einen Insolvenzverwalter und prüfen dann die Insolvenzfähigkeit (Wohlverhaltensphase), um dann in Abstimmung mit den Gläubigern die Geschäfte fortführen zu können oder ob ein Konkurs (Bankrott) vorliegt, der zur sofortigen Schließung führt. Diese Antwort soll Euch behilflich sein, die Lage Eurer Geschäftstätigkeit besser zu beurteilen. Wir hoffen sehr, dass es wie bisher zu keinerlei Insolvenzen im Rahmen der angeordneten Betriebsverbote in unserer Branche, bzw. bei unseren Mitgliedern kommt und haben bisher sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass es sehr schwierig ist, die Spielstätten aufrecht zu halten. Wir bitten Euch daher, uns zu informieren, solltet ihr in diese Lage kommen, um einen Überblick über die Entwicklung bei unseren Mitglieder zu erhalten.2.) Meldungen unserer Mitglieder:Verschiedenste Rückmeldungen unserer Mitglieder sind bei uns in der Bundesgeschäftsstelle über die derzeitige Situation der Jazzclub-Landschaft eingetroffen, so dass wir uns freuen, dass im Grunde positive Nachrichten gehört werden konnten.Mit den laufenden Bundeshilfen konnten einige Finanzlücken bei den Vereinen und Spielstättenbetreibern, Festivalmachern und Einzelmitgliedern geschlossen werden. Es gab auch sehr viel Unterstützungen durch Kommunen und auch durch Spenden - so wie auch einige Vereine durch ihre Mitgliedschaftsgebühren - die aus Solidarität in fast allen Spielstätten durchweg weiter eingezahlt wurden - eine gute Entwicklung genommen haben. Manche kreative Idee kam auch hinzu: so auch durch Weitergabe der Club-Räume in andere Sondernutzungen, wie z. B. als Testcenter der Kommune, Vermietung an andere Vereine, die Beratungen für Flüchtlinge durchführen oder als Lagerräume für andere Firmen, womit die Clubs und Vereine ihre monatlichen Mietkosten/Nebenkosten senken konnten. Manche Clubs konnten auch durch Streaming-Angebote ihre Kulturarbeit aufrecht halten, was uns ganz besonders gefreut hat. In den Bundesländern gilt nun bis zum 30.6.21 die "Bundesnotbremse". Was danach kommt zeichnet sich jetzt schon ab. Langsame Öffnungsstrategien künden schon vom Licht am Ende des Tunnels. Getestet, geimpft oder genesen - diese Situation ist sehnlichst erwartet.Es wird vorsichtige Öffnungskonzepte der einzelnen Bundesländer geben, die jetzt schon über den Mai in Planung gehen - dies geht einher mit der erheblichen Verbesserung der Impfkampagne bzgl. der zu erwartenden hohen Lieferungen von Impfstoff ab Mitte Mai und auch der Möglichkeit wieder OpenAir-Projekte zu planen. Einer Planung ab 1. Juli sollte dann ähnlich wie in 2020 mit den entsprechenden Hygiene- und Corona-Auflagen nichts im Wege stehen. Jetzt ist die Zeit Vorbereitungen zu treffen! Wir hoffen sehr, dass Ihr liebe Mitglieder, in einer guten Situation seid und nun auch noch gut durch die letzten Monate der Pandemie kommt. Es gibt Lichtblicke am Ende des Tunnels...3.) Überbrückungshilfe IIINach langer Wartezeit können die Kapitalgesellschaften endlich das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III vom Steuerberater oder einem Rechtsanwalt in Vertretung für den Antragsteller befüllt werden - denn bislang waren nur Anträge für Soloselbständige möglich...Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen (dazu zählen gemeinnützige Vereine), Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, unterstützen. Es handelt sich Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Besonders Interessant: Das Bundesfinanzministerium hat weitere Hilfsmaßnahmen für Veranstalter und Kulturschaffende bekanntgegeben. Dazu zählen ein Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, eine Anschubhilfe für Veranstalter und Erleichterungen bei der Neustarthilfe. Die Überbrückungshilfen konnten und können weiterhin für Fixkosten verwendet werden. Dazu zählen Miete und Nebenkosten sowie Zins- und Leasingraten. Neu ist der Zuschuss für Eigenkapital:
Der Bund hat einen Eigenkapitalzuschuss ins Leben gerufen. Unternehmen, die in mindestens drei Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent erlitten haben, können einen Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Überbrückungshilfe III erhalten.
Die Höhe des Eigenkapitalzuschusses beträgt maximal 40% des Fixkostenzuschusses, die der Unternehmer oder Soloselbständige im Rahmen der Überbrückungshilfe erhalten hat. Die Bedingungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent | Höhe des Zuschlags |
---|---|
1. und 2. Monat | Kein Zuschlag |
3. Monat | 25 Prozent |
4. Monat | 35 Prozent |
5. und jeder weitere Monat | 40 Prozent |
Da die Überbrückungshilfe III pro Monat 1,5 Millionen Euro betragen kann, beträgt die maximale Fördersumme pro Monat 600.000 Euro. Nur bei den wenigsten Unternehmen dürfte die Hilfe allerdings diese Höhe tatsächlich erreichen. Darüber hinaus sieht die Bekanntmachung des Finanzministeriums auch eine neue Anschubhilfe in Höhe von 20% der Lohnsumme vor, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisebranche. Die Anschubhilfe wird zusätzlich zu der allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat gewährt.
Die allgemeine Personalkostenpauschale sieht vor, dass Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt sind (beispielsweise geringfügig Beschäftigte oder temporäre Arbeitskräfte) pauschal mit 20% der förderfähigen Fixkosten berücksichtigt werden (zur Personalkostenpauschale siehe Punkt 2.12. der FAQ). Die Anschubhilfe ist daher auch hilfreich für zahlreiche Beschäftigte, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wie etwa temporäre oder saisonale Arbeitskräfte oder geringfügig Beschäftigte. Zudem setzt der Bund seine Ankündigung um und ermöglicht Veranstaltern und Kulturschaffende die Geltendmachung von Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsdatum angefallen sind.
Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a. Miet- und Pachtkosten für Veranstaltungsstätten, Werbekosten, Veranstaltungstechnik - und Ausstattung, mobile Infrastruktur, Sanitätsanlagen, Transport und Logistik, Marketing und Kommunikation, Reise- und Unterbringungskosten, Catering (inkl. Einkauf), Ticketing-Kosten, oder auch die Kosten zur Abwicklung der Absage/Verschiebung.
- Hier nochmal der Link zu den FAQ: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html
Leitfaden zur finanziellen Unterstützung (Quelle: Ehrenamt24.de)
Soforthilfen & Förderprogramme für Vereine
Die Corona-Krise hat vielen Vereinen schwer zugesetzt – Veranstaltungen wurden abgesagt, Mitgliedsbeiträge sind weggebrochen und Spendengelder wurden einbehalten.
Aufgrund der hohen Anfrage bzgl. möglicher Corona Soforthilfen für Vereine haben wir nun einen Artikel verfasst, der Orientierung darüber geben soll, wo Vereine welche finanzielle Unterstützungen bekommen können.
1. Corona-Überbrückungshilfen der Bundesregierung
2. Corona Soforthilfen der Bundesländer
3. Corona Finanzhilfen von unabhängigen Initiativen
4. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Vereine
4.) Wichtige Infos zum Vereinsleben:
Weiter unten zu dieser Mail könnt ihr den Vereinsinformationsbrief 409 von unserem Kooperationspartner VEREINSKNOWHOW lesen. Diesen Newsletter empfehlen wir Euch auch anzufordern, er kommt regelmäßig und kostenfrei. Zur Zeit stehen wieder sehr gute Seminare an und wichtige Themen zum Vereinsleben.
Im Mitgliedergeschützten Bereich gibt es noch weit mehr Informationen. Hier haben alle Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation einen kostenfreien Zugang, da wir als Verband die Kosten hierfür jährlich übernehmen.
Passwort/Zugangscode haben wir Euch bereits mitgeteilt - teilweise liegt diese Information jedoch weit zurück und ist in den Vereinen nicht mehr auffindbar. Wer sich hierzu erneut informieren will, dem können wir die Zugangsdaten erneut zusenden (z.B. für Schatzmeister sehr interessant)
Wir hoffen nun, dass wir nicht zu viel Informationen auf einmal zugesandt haben. In Kürze informieren wir Euch noch zu den Änderungen bei der GEMA und auch über die Ergebnisse der CLUBSTUDIE.
1.) Erste Ergebnisse der Clubstudie2.) Deutscher Jazzpreis / Nachfolger Echo / Die Nominierten3.) Förderung für Jazzmusiker: Musikfonds4.) Musikclubs sollen als Kultureinrichtungen anerkannt werden1. Erste Ergebnisse der ClubstudieDie von der INITIATIVE MUSIK beauftragte Clubstudie über alle Musikspielstätten in Deutschland ist abgeschlossen und die ersten Ergebnisse wurden auf den Messen JAZZAHEAD! und der c/o Pop bereits vorgestellt. Am 28. Mai findet die offizielle Pressekonferenz für die Publikation, die bis dahin fertiggestellt sein wird statt. Einen kleinen Überblick der Präsentation (in Englisch) auf der Jazzahead haben wir Euch bereits auf unsere Homepage online gestellt.Wir möchten nun eine Arbeitsgruppe gründen (digitale Besprechungen/Zoom), um aus diesen Ergebnissen Forderungen für Förderkonzepte unserer Jazzclubs zu entwickeln. Wer hierfür Interesse hat, möge sich bitte melden.Informationslink: ClubstudieDie Deutsche Jazz Föderation ist Mitglied des Beratungsgremiums, vertreten durch ihre Präsidentin Yvonne Moissl. +++ +++2. Der DEUTSCHE JAZZPREIS (ehemals Jazz-ECHO)Endlich ist er wieder da, der Preis für den besten Jazz, die besten Jazzmusiker. Der von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters ins Leben gerufene Deutsche Jazzpreis wird erstmals am 3. Juni 2021 in einer digitalen Preisverleihung in 4 Locations als Livestream verliehen. Hierfür wird eine mehrstündige Sendung abends auf ARTE gezeigt, die auf dem Elbjazz Festival in Hamburg, Schiffsbauhalle, produziert wird. Die weiteren beteiligten Livestream-Spielstätten sind: A-Trane in Berlin, Ella & Louis in Mannheim, sowie die Unterfahrt in München. Moderatorin der Preisverleihung ist die bekennende Jazzliebhaberin Pinar Atalay. Realisiert wird der Deutsche Jazzpreis von der Initiative Musik gGmbH mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Nominierten wurden bereits bekannt gegeben und es zeichnet sich eine sehr interessante Künstlerschaft ab:Die Unabhängige Fachjury benennt 81 Nominierte in 5 Hauptkategorien. Die Nominierten stehen inzwischen fest. In elf Kategorien konnten Bewerbungen von u.a. Künstler:innen, Komponist:innen, Labels und Verlagen für den Deutschen Jazzpreis eingereicht werden. Vorschläge für potenzielle Preisträger:innen in den übrigen Kategorien erfolgten durch die unabhängige Fachjury, die mit ihren 25 Persönlichkeiten die gesamte Bandbreite der Jazzszene abdeckt. Sie setzt sich aus je fünf Personen der Bereiche Künstler:innen, Labels/Verlage, Clubs/Festivals, Management/Agenturen sowie Journalist:innen/Medienvertreter:innen zusammen.
Die Hauptjury, bestehend aus Mitgliedern der Fachjury und jazzaffinen Persönlichkeiten des kulturellen öffentlichen Lebens, bestimmt daraufhin die Preisträger:innen. Die Mitglieder der Hauptjury werden in Kürze bekanntgegeben.
Weitere Informationen zum Preis, zu den Nominierten und zur Fachjury: Webseite des Deutschen Jazzpreises
Die Deutsche Jazz Föderation ist mit ihrer Präsidentin, Yvonne Moissl, im Beirat des Deutschen Jazzpreises vertreten. Der Beirat hat die Aufgabe, das gesamte Projekt in seiner Neuprojektierung zu begleiten und zu beraten. Wir bitten Euch nun, in Euren sozialen Netzwerken für die Live-Sendung in ARTE und für den Preis zu werben:
Bitte nutzt den Hashtag #jazzpreis21 in
den sozialen Netzwerken: Twitter | Instagram | Facebook
Weitere Downloads
Damit wären die Musikspielstätten nicht mehr gleichgestellt mit Spielhallen, Wettbüros und Sex-Kinos, sondern würden mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern gleichgestellt.
Laut der LiveKomm, dem Bundesverband der Musikspielstätten (Rock- und Popmusik) in Deutschland e.V., würde das Herauslösen von Musikclubs aus der Vergnügungsstättenverordnung einen Meilenstein der Stadtentwicklung auf Bundesebene darstellen: Die Neugründung und Umsiedlung von Musikclubs würde durch diese Entscheidung begünstigt und könne eine starke Signalwirkung auf Bundesländer und Kommunen entfalten.
Als Deutsche Jazz Föderation e.V. unterstützen wir ausdrücklich das Engagement der LiveKomm e.V. für dieses Projekt.
+ + + + + +
Wir hoffen nun, dass ihr mit diesen Informationen näheren Zugang zu den wichtigen Themen für die zukünftige Gestaltung der Live-Musiklandschaft in Deutschland bekommt. Wir freuen uns immer, wenn Interesse an Beteiligung besteht und schließen Euch gerne in diesem Aufgaben mit ein. Einfach anrufen - das genügt.
Der Deutsche Jazzpreis der Kulturstaatsministerin Monika Grütters feiert im Juni 2021 Premiere.........
2) HILFSPROGRAMM MUSIKER*INNEN - SPENDENAKTION GEHT WEITER
Der aktuelle Shutdown hat uns leider alle im Griff, Musiker*innen können z.B. seit vielen Monaten kaum auftreten und verlieren weiterhin wichtige Einnahmen. Deshalb setzen wir unser Hilfsprogramm für Musiker*innen und Musikschaffende fort........
3) ZWISCHENSTAND NEUSTART KULTUR: ÜBER 500 PROJEKTE BEWILLIGT
Im NEUSTART-KULTUR-Programm für die Förderung von Musikclubs konnten bereits 350 Anträge aus allen Bundesländern bewilligt werden.........
4) LIVE 100 - PROGRAMMANPASSUNG AUFGRUND DES ZWEITEN LOCKDOWNS
Aufgrund des zweiten Lockdowns wurde das Programm Live 100 für die aktuelle Förderrunde erneut angepasst:
heute wollen wir Euch auf die nun in die Befragungsphase gehende Clubstudie hinweisen.
Genauerere Informationen findet ihr auf der Homepage der Inititative Musik und auch in diesem .pdf . Bitte nehmt unbedingt daran teil!! Wir brauchen diese Daten dringend, damit die Fördertools für die Clubszene genauer angepasst werden können.
Die
Corona-Epidemie hat unsere Welt völlig aus den Angeln gehoben. Viele Kollegen
aus der Veranstaltungswirtschaft, angefangen
bei Soloselbständigen (EK - Eingetragene Kaufleute, Freiberufler mit und ohne
Gewerbe) den Kreativen und Veranstaltern
(SEU - Selbständige Einzelunternehmer, Vereine) über KMU (Kleine- und
Mittelständisches Unternehmenwie GBR,
Unternehmergesellschaft/UG, GmbH etc.) bis hin zu geförderten
Kultureinrichtungen der öffentlichen Handleiden unter
der Situation, die Ersten gewesen zu sein, die Ihre Aktivitäten niederlegen
mussten und sicher auch zuden Letzten
gehören werden, die ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit wieder
aufnehmen können, oder jetzt in der
unerträglichen Situation sind, teils unwirtschaftliche Veranstaltungen
durchführen zu müssen.
Ein
großes Thema, dass auch die Clublandschaft des Jazz berührt und nicht ohne
Blessuren an ihr vorbeigeht.
Nun steht eine neue Aufgabenstellung an:
Wie öffnen die Jazzclubs behutsam ihre
Tore?
Dies ist vor allem geregelt durch die Auflagen in den jeweiligen "Hygienevorschriften zum Schutze der Bevölkerung" der einzelnen Bundesländer. Da diese Informationen sich stark unterscheiden können, abhängig von den Fallzahlen der Covid-19 (Coronavirus) Infiziertenin den jeweils betreffenden Bundesländern/Landkreisen, ist die jeweils gültige Landesverordnung auf den Online-Seiten/Homepages der Bundesländer und auch die Hygieneverordnung der jeweiligen Städte/Landkreise zu beachten und danach zu handeln. Ausnahmen sind auch vereinbar - dies muss mit der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde abgestimmt werden.
Wir
empfehlen den Clubs die Öffnung.
Fast in allen Bundesländern gilt schon wieder das Versammlungsrecht ab 250-350 Personen - Restaurants haben auch bereits wieder geöffnet - die eine oder andere OpenAir und Indoor-Veranstaltung mit höheren Besucherzahlen sind ebenso unter Auflagen am Start. Bei den jeweiligen Hygienevorschriften ist daher zu prüfen, wie viele Personen nun in die jeweiligen Clubs eingelassen werden können, um den Betrieb wieder aufzunehmen.
Dies auch, um Auftritte zu
ermöglichen und
damit die Existenz der Künstler zu sichern.
Mit dem in Kürze (Anfang Juli) durch den Bundesrat genehmigten "Strukturfonds zur Rettung der Kulturszene" werden diverse Hilfsangebote veröffentlicht, die von den Veranstaltern und Jazzclub-Betreibern genutzt werden können. - Jedoch, der Topf hat nur 150 Millionen für kulturelle Spielstätten vom Gesamtbudget von 1 Mrd. Euro. Hier steht an, dass man als Veranstalter und Betreiber eines Clubs sehr zügig seinen Antrag stellt, da wir davon ausgehen, dass dieses Budget sehr kurzfristig ausgeschöpft sein wird.
Zu erwarten sein wird: Investitionshilfe für Ausstattung von Hygienemaßnahmen in den Spielstätten, Finanzielle Zuschüsse und Überbrückungshilfen, Anträge zur Unterstützung von digitalen Programmen in den Spielstätten sowie auch andere Fördermaßnahmen. Hier bestehen demnach unterschiedliche Förderprogramme und ihr, liebe Mitglieder solltet diese Angebote alle nutzen, um Eure Spielstätten abzusichern.
Wir wünschen
allen unseren Mitgliedern beste "Genesung" ihrer Spielstätten und Rückkehr zur
Normalität.
Bei Fragen und
Sorgen stehen
wir weiterhin in unserer Geschäftsstelle zur Hilfe.
Viel Erfolg!
Euer Vorstand
Die vielen Hilferufe und Rückfragen zu speziellen Fragen konnten wir in den ersten Monaten noch gut bearbeiten. Parallel dazu haben wir einige Newsletters gesandt, um die wichtigsten Fragen zu beantworten.
Wir stellen diese Newsletters hier nochmals zur Verfügung.
(Die Neusten zuerst)
Der Präsident des Robert Koch-Institutes (RKI), Lothar Wieler, hat in einer Pressekonferenz von Experten auf die Dynamik der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hingewiesen - weltweit und in Deutschland. Er bestätigte, dass jetzt in zehn der 16 Bundesländer Fälle des neuartigen Coronavirus nachgewiesen seien: 150 Infektionen insgesamt.
Das RKI setzte die Bewertung des neuen Coronavirus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland leicht herauf. Die Risikoeinschätzung sei auf "mäßig" gestellt worden, sagte Wieler. Bisher wurde sie als "gering bis mäßig" eingestuft. Die Lage müsse wirklich jeden Tag neu bewertet werden.
Er verstehe die Angst der Bevölkerung, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Er riet Patienten mit Symptomen, die Kontakt zu Infizierten gehabt haben oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt seien, nicht in Arztpraxen zu gehen, sondern sich telefonisch, über Hotlines und behördlichen Websites zum Coronavirus zu informieren
Für Großveranstaltungen gelten laut Spahn unter anderem die Parameter: "Wie ist der Teilnehmerkreis? Sind Teilnehmer aus Risikogebieten dabei?" Auch die Frage nach der Belüftung sei wichtig. Statt eine Veranstaltung abzusagen, könnten auch Auflagen gemacht werden. Nur die Gesundheitsbehörden vor Ort könnten das entscheiden.
"An bestimmten Stellen in Deutschland wird der Alltag ein Stück eingeschränkt sein müssen", sagte Spahn etwa mit Blick auf Schulschließungen. Es gelte, die Virus-Ausbreitung zu verlangsamen, einzudämmen und damit für den einzelnen, aber auch für die gesamte Gesellschaft besser handelbar zu machen.
Er verstehe, dass es Unsicherheit in der Bevölkerung gibt. Was Hamsterkäufe und Panikmache angeht, appellierte Spahn jedoch an die Vernunft: Es bestehe kein Anlass davon auszugehen. dass Lebensmittel knapp werden. Das sei eine gemeinsame Verantwortung.
Wie auch beim Desinfektionsmittel, das vielerorts ausverkauft ist: Im Alltag sei das Verwenden von Desinfektionsmittel gar nicht nötig, so Petra Gastmeier. Die Medizinerin leitet das Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité Berlin und sagte: "Gründliches Waschen mit Wasser und Seife ist völlig ausreichend, um das Virus abzutöten." Sie nannte es "eine Frage der Solidarität", auf Desinfektionsmittel oder Schutzausstattung zugunsten der Beschäftigten des Gesundheitswesens zu verzichten.
Bei Messen, Kongressen oder Veranstaltungen ist es allgemein empfehlenswert, auf Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Dazu zählen regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie gute Belüftung des Veranstaltungsortes. Veranstalter können Teilnehmer und Teilnehmerinnen darüber hinaus organisiert und strukturiert über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene aufzuklären. Die Zuständigkeit bezüglich Veranlassung von Maßnahmen für Messen und Messebesucher obliegt den lokalen Behörden vor Ort. Menschen, die an akuten respiratorischen Erkrankungen leiden sollten generell lieber zuhause bleiben - v.a. um sich selbst zu schonen, aber auch, um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind in erster Linie angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Bei einer weiteren Verbreitung der Erkrankungen können auch weitreichendere Maßnahmen wie bestimmte Auflagen für Messen etc. von den zuständigen Gesundheitsämtern veranlasst werden.
Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:
Das Antragsverfahren für die erste Förderrunde von Live 100 läuft bis zum 23. Februar 2020, 18 Uhr.
Die ersten Konzerte von Nachwuchskünstler*innen – gerade außerhalb ihrer
Heimatregion – finden in sogenannten „Grassroots Venues“ statt. Dieser Titel, in
Großbritannien entstanden, bezeichnet Clubs, die Newcomer*innen einen
Live-Auftritt anbieten. Diese Konzerte werden meist mit weniger als 100
Besucher*innen wahr genommen - bedeutet, dass die Künstler nur wenige
Auftrittsmöglichkeiten haben. Mit dieser Kleinstförderung des Bundes lassen sich
nun anteilige Kosten für Gagen und Reisen etwas mitfinanzieren.
Mit dem neuen
Förderprogramm Live 100 sollen daher Anreize für mehr
Nachwuchskonzerte sowie experimentelle Formate für bis zu 48 Kleinkonzerte im
Jahr geschafft werden. Für jede dieser Veranstaltungen gehen 100 Euro als
Gagenanteil an die auftretenden Künstler*innen/Bands und 100 Euro an den Club.
Dies ist eine ideale Gelegenheit für Jazzclubs, die sich hier für Ihre Konzerte
eine kleine Förderung holen möchten. 200 Euro Zuschuss von der
Inititative Musik: Klein aber Fein!
Die ausführliche Programmbeschreibung sowie alle Informationen zu wichtigen Fristen, zum Antragsstart und zum Förderverfahren werden in Kürze hier veröffentlicht.
Wir treffen uns im Jazzkeller Frankfurt, Kleine Bockenheimer
Straße 18a im Zentrum der Stadt Frankfurt. Der offizielle Teil der JHV befasst sich mit Wahlen und mit dem Geschäftsbericht 2018; Informationen zum APPLAUS und anderen bundesweiten Ausschreibungen – sowie dem neuen Deutschen Jazzpreis (anstelle Jazz-ECHO) und der Jazzahead! 2020 in Bremen.
Wölfterode - Jahrelang lebte Musikpädagoge Lutz Fußangel mit seiner Famllle ln Berlln. Bald Jedoch will er dem Großstadtgetümmel entfliehen und ein Haus Im Sontraer Ortsteil Wölfterode beziehen. Dieses besitzt er schon seit 2016 und bietet dort Jazzworkshops für Kinder und Jugendliche an.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist heute,5. September 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.
Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss.
" Ich freue mich, dass der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2020 mit 4,2 Prozent stabil bleibt. Damit steht die Künstlersozialversicherung weiterhin auf solidem finanziellen Fundament. Ein Hauptgrund dafür ist nach wie vor die deutlich ausgeweitete Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse infolge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Seither hat sich die Zahl der Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen, stetig erhöht und stärkt so eine gerechte Lastenverteilung."
In jedem teilnehmenden Bundesland wird das Projekt durch eigene Schirmherrinnen und Schirmherren unterstützt. Jedes Bundesland hat seine eigene Vorgehensweise, um das Länderübergreifende Ziel zu erreichen: Neugier und Aufmerksamkeit für die vielen Facetten der Geige zu wecken. Die Website www.instrument-des-jahres.de ist ab dem 9. Januar 2020 online und verknüpft u.a. die Projektinformationen der Länder. Nähere länderspezifische Informationen sowie Einladungen zu Pressegesprächen erhalten Sie von den zuständigen Landesmusikräten:
Baden-Württemberg
www.lmr-bw.de
Berlin
Schirmherrin: Nadine Contini (rsb)
www.landesmusikrat-berlin.de
Brandenburg
Schirmherrin: Elisabeth Glass
www.landesmusikrat-brandenburg.de
Bremen
www.landesmusikrat-bremen.de
Hamburg
www.lmr-hh.de
Hessen
www.landesmusikrat-hessen.de
Saarland
Schirmherr: Wolfgang Mertes
www.lmr-saar.de
Schleswig-Holstein
Schirmherr: Daniel Hope
www.landesmusikrat-sh.de
Thüringen
www.lmrthueringen.de
In der Erklärung wird festgestellt, dass die Jazzszene in Deutschland nach wie vor maßgeblich von Männern geprägt ist. Laut der Jazzstudie 2016 machen Frauen nur ein Fünftel der Jazzmusiker*innen aus. In der Erklärung wird nicht nur die aktuelle Situation beschrieben, sondern es werden auch konkrete Forderungen formuliert. Diese beziehen sich unter anderem auf die Bereiche Aufklärung und Sensibilisierung, Pädagogik, Förderprogramme, Ämter und Gremien und die öffentliche Darstellung von Frauen und Männern im Jazz.
Die von rund 80 Personen und Institutionen unterzeichnete Erklärung wird
zum Abschluss des UDJ-Jazzforums im Kulturzentrum Pavillon Hannover am
12. Oktober 2018 eine wichtige Rolle spielen. Zunächst wird die Union
Deutscher Jazzmusiker vorstellen, welche konkreten Maßnahmen die
Musikervertretung als Initiatorin der gemeinsamen Erklärung selbst
umsetzen wird.
Anschließend werden auf dem Abschlusspanel zur „Chancengleichheit im Jazz“ folgende Teilnehmer*innen diskutieren:
Berlin/Hamburg, 14. Dezember 2017
Das Förderprogramm der Initiative Musik „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ geht am 15. Januar 2018 in die zweite Förderrunde. Betreiber* von Musikclubs können für ihre Umrüstungen von analoger auf digitale Aufführungstechnik eine Förderung beantragen. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1 Mio. Euro bereit. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Clubs ermöglicht innovative Konzerterlebnisse und unterstützt somit die kulturelle Vielfalt. Insbesondere für Newcomerbands ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten gerade auch in kleineren Clubs austesten können, denn der souveräne Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen sind essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung. In der erfolgreichen ersten Förderrunde der Digitalisierung konnten im Frühjahr und Sommer 2016 über 200 kleinere und mittelgroße Clubs im gesamten Bundesgebiet die notwendige Umstellung auf die digitale Sound- und Lichttechnik vornehmen.
Das deutsche Popförder- und Exportbüro Initiative Musik realisiert das Programm gemeinsam mit der LiveMusikKommission (LiveKomm) als Fachpartner. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland übernimmt u.a. die Antragsberatung. Kofinanziert werden wieder digitale Monitor- und Hauptmischpulte, Lichtmischpulte sowie digitales Showlicht und DJ-Set-ups. In der zweiten Förderrunde wird erstmals auch sogenanntes „peripheres digitales Equipment“ gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Audionetzwerke, die Soundingenieuren einen Netzwerkzugriff auf alle Komponenten der Beschallungstechnik ermöglichen. Die Investitionen werden gestaffelt mit 900 bis maximal 10.000 Euro bezuschusst. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Antragsberechtigt sind Betreiber von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musikkonzerten pro Jahr. Das bewährte Förderverfahren bleibt unverändert.
Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren startet am 15. Januar 2018, 10 Uhr. „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen.
* Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung. Zugunsten der Lesbarkeit der Texte wird vorwiegend die maskuline Form gewählt.
Weitere
Informationen
initiative-musik.de/digitalisierung
Initiative Musik gGmbH
Friedrichstraße 122
10117 Berlin
Michael Wallies
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit +49 (0)30 - 531 475
45 14
michael.wallies@initiative-musik.de
www.initiative-musik.de
Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für die Sparten Rock, Pop und Jazz, gefördert durch GVL und GEMA
Live Musik Kommission e.V.
Geschäftsstelle Hamburg
Kastanienallee 9
20359 Hamburg
Christian Ordon
Assistenz des geschäftsführenden Vorstands der Live Musik Kommission e.V.
+49 (0)40 - 235 184 16, christian.ordon@livekomm.org
www.livekomm.org
Der Bundesverband LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) setzt sich als Interessenvertretung für die Belange der Livemusikclubs und kleinen bis mittelgroßen Festivals ein.
Wer anspruchsvolle Livemusikprogramme realisieren will, benötigt nicht nur ein gutes Gespür für spannende Bands, Musikerinnen und Musiker. Die Clubs brauchen auch hochwertige Technik, um den gestiegenen Ansprüchen der Künstler und des Publikums gerecht zu werden. Aber gerade kleine bis mittlere Musikclubs sind finanziell oft nicht in der Lage, in neue und bessere Veranstaltungstechnik zu investieren. Gemeinsam mit der LiveKomm hat die Initiative Musik deshalb in diesem Jahr das Förderprogramm "Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland" organisiert und umgesetzt.
Unterstützt wurden 158 Musikclubs aus 15 Bundesländern mit Förderbeträgen zwischen 900 und 10.000 Euro. Die Gesamtkosten der Investition konnten 1.000 bis 20.000 Euro betragen, wobei die Differenz als Eigenanteil von den Clubs getragen werden musste. Mit 65 Prozent der Förderbeträge wurde die Sound- und Backlinetechnik erneuert, gefolgt vom Ausbau direkter Bühnen- und visueller Aufführungstechnik. Für das Programm und die Durchführung durch die Initiative Musik wurden von der BKM und Parlament eine Million zur Verfügung gestellt. Mit der Förderung konnten die Musikclubs Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 1,35 Millionen Euro tätigen.
Folgende Unterlagen müssen dann eingereicht werden:
Seit der 34. Förderrunde gibt eine neue 12-köpfige Jury für unsere Künstler- und Infrastrukturförderung. Diese Jury wurde gemeinschaftlich von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Gesellschaftern der Initiative Musik, GVL und Deutscher Musikrat, berufen. Neun der zwölf Experten sind erstmals in einer Jury für die Initiative Musik tätig. Mit dabei sind z. Bsp. Musiker, Label- und Künstlermanager sowie Musikverleger.
Weitere Informationen zur Förderjury und zur 34. Förderrunde
Deutschland verfügt über eine der künstlerisch kreativsten, vitalsten und produktivsten Szenen im Bereich des Jazz und der aktuellen improvisierten Musik in Europa.
Damit diese zur Geltung kommen kann, bedarf sie jedoch einer Jazz-Live-Kultur, zu deren existentiellen Bedingungen eine aktive Partnerschaft zwischen Spielstätten, FestivalveranstalterInnen und MusikerInnen gehört. Spielstätten des Jazz sind Keimzelle und Herz einer lebendigen, vielfältigen und spannenden Jazz-Szene, deren Erhalt und Weiterentwicklung wesentlich auf Live-Darbietung angewiesen ist.
Der Vorstand lud zum Jubiläumsfest am Samstagabend, dem 10. September 2022 ab 17.30 Uhr ein. Unser Bundesverband feiert den ältesten föderalen Zusammenschluss von Veranstaltern in Deutschland, dieser ist auch einzigartig in ganz Europa. Eine lange Geschichte, die der Liebe zum Jazz bis heute folgte, Künstler und Künstlerinnen förderte und Stars und Newcomer begleitete.
Sehen Sie hier den Film zur Geschichte des "Deutschen JAZZ Föderation e.V", der anläßlich der Jubiläumsfeier in Dresden im Jazzclub Tonne vorgestellt wurde.
Am 30. April wurde im Rahmen der jazzaheadt! in Bremen, die auch nur virtuell stattgefunden hat, die Clubstudie vorgestellt , die von der Universität Köln, Heiko Rühl, Dipl. Soz. erarbeitet wurde. Gestützt wurde diese Studie auch durch Befragung der Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation e.V.
Dank an diejenigen von Euch, die sich hieran beteilgt haben.
Da diese Studie auch dem internationalen Publikum präsentiert wurde, ist diese in Englisch gehalten. Sie ist hier nur auszugsweise mit dem Blick auf die Jazzspielstätten dargestellt
Stellungnahme der DJF zu Clubstudie
Die komplette Studie wird ab Mail erhältlich sein.
Liebe Freunde des Jazz, liebe Mitglieder!
Der gesamte Vorstand der Deutschen Jazz Föderation steht in stiller Trauer zum Tode von Eugen Hahn. Er war in ganzer Hinsicht ein Unikat.
Einer, der noch die Entstehung der Deutschen Jazzszene von Anbeginn nach dem 2. Weltkrieg miterlebt hatte, einer, der selbst mehrere Instrumente spielte und sich dann für den Kontrabass entschied und in vielen Jazzgruppierungen mitspielte, einer, der die Künstler von ihren Anfängen in Deutschland national wie international her kannte, einer, der die Jazzmusiker aus allen Teilen der Welt nach Frankfurt holte, einer, der als Jugendlicher schon die Jazzmusik bewunderte und seine Begeisterung für diese Musik im Jazzkeller Frankfurt am Leben hielt und und und...
Dieser kleine Jazzclub, einst gegründet von den Mitbegründern des bundesweiten Verbands der Jazzspielstätten, der Deutschen Jazz Föderation, hat Geschichte geschrieben – wir werden Dich vermissen, Eugen!
… und war es doch noch nicht so vor langer Zeit, dass wir die Jahreshauptversammlung des Verbands im Jazzkeller Frankfurt durchgeführt hatten. Ein agiler, immer freundlicher und hilfsbereiter Mensch – er hinterlässt eine große Lücke in der Deutschen Jazzclub-Szene.
Der Jazzkeller Frankfurt ist die älteste noch bestehende Musikspielstätte Deutschlands. Seine Kinder wollen den Club weiter betreiben. Wir hoffen, dass der Wechsel gelingt. Es wäre schade, wenn dieses Kleinod verloren ginge. Was sagte man von Eugen Hahn immer: "Der Hüter des Feuers..."
Vorstand Deutsche Jazz Föderation e.V.
Eugen Hahn, der Organisator des Kultortes der Szene, ist im Alter von 79 Jahren gestorben.
Neunzehn steinerne Stufen ging es eine schmale Treppe hinunter in seine Welt. Unten stand Eugen Hahn und begrüßte den Besucher mit den Worten „Mensch, kumm rin“. Den Berliner Tonfall, den Dialekt der Stadt, in der er als Jugendlicher in allen Musikclubs rumgehangen hatte, legte er nie ab. 34 Jahre lang hat der Bassist den Jazzkeller Frankfurt geführt, jetzt ist der Organisator dieses Kultortes der deutschen Jazzszene im Alter von 79 Jahren gestorben.
Das ist eine Nachricht, die über Deutschland hinaus viele Menschen erschüttert. Denn das Publikum des Jazzkellers kommt von weither, ebenso wie die Weltstars, die der Mann in Jeans und altem Pullover in das unterirdische Gewölbe geholt hat. Der gebürtige Bochumer organisierte 240 Konzerte im Jahr, bot auch Disco mit Soul und Salsa an. Er schien immer in Bewegung, konnte auch im Gespräch kaum stillsitzen, sprudelte über vor Geschichten und Anekdoten. Wusste zu jeder der schwarz-weißen Fotografien an den Wänden etwas zu erzählen. Dort: Dizzy Gillespie, der Trompeter. Spielte im November 1988 im Keller, Hahn hatte es sofort präsent.
Aufgewachsen war er in Eberswalde in der DDR und dort von seinem Onkel mit dem verbotenen Jazz vertraut gemacht worden, der vom Klassenfeind aus den USA kam. Als Jugendlicher fuhr er zu den Konzerten in die Westberliner Deutschlandhalle, erlebte dort von Duke Ellington über Lionel Hampton bis Ella Fitzgerald viele amerikanische Jazzmusiker. Hahn begann, selbst Trompete und Gitarre zu spielen. Dann kam 1961 der Bau der Mauer und zerriss die Nabelschnur nach Westberlin. Hahn blieb in der DDR, entschied sich für den Bass als Instrument und wurde in der dortigen Jazzszene bekannt, spielte etwa im Sextett des Trompeters und Bandleaders Klaus Lenz.
1982 in die Bundesrepublik ausgereist
Mit seiner Lebensgefährtin, der Jazzsängerin Regine Dobberschütz, durfte er 1982 in die Bundesrepublik ausreisen. Und 1986 kam dann vom Frankfurter Posaunisten Albert Mangelsdorff eine Anfrage, die beide nicht ablehnen konnten, nämlich den Jazzkeller in Frankfurt, Kleine Bockenheimer Straße 18a, zu übernehmen. Der Keller, 1952 vom Trompeter Carlo Bohländer gegründet, war damals schon eine internationale Marke. Wenn es einen Ort gab, in dem sich der Einfluss der US-Kultur auf Nachkriegsdeutschland spiegelte, dann war es dieser Keller. Große Jazzmusiker wie Sonny Rollins oder Stan Getz waren dort aufgetreten, die Stars der deutschen Szene wie die Brüder Albert und Emil Mangelsdorff spielten dort.
Aber erst Eugen Hahn, der begnadete Kommunikator, führte den Keller zu einer noch größeren Blüte. Er öffnete ihn weit über die US-amerikanische und europäische Jazzszene hinaus, holte lateinamerikanische und asiatische Musikerinnen und Musiker. Wenn Hahn nach Frankfurt rief, kamen sie alle. 1989 schon führte er eine Disco-Nacht im Keller ein, über die Puristen zunächst die Nase rümpften. Doch Generationen haben schon Nächte im Gewölbe an der Kleinen Bockenheimer durchgetanzt bis in den frühen Morgen.
Auch als Eugen Hahn älter als 70 Jahre wurde, war Aufhören nie eine Option für ihn. Es gebe doch immer etwas zu tun, pflegte er zu sagen. Das Programm des nächsten Jahres organisieren oder auch nur die Toilette reparieren. In seltenen Stunden der Muße holte der Musiker selbst noch einmal den Bass hervor, spielte nur für sich, ganz selbstvergessen. Er werde weitermachen im Jazzkeller, „bis ich umfalle“, das war so ein typischer, schnoddriger Satz des Jazzers, der im Gedächtnis blieb.
+++ Susette Yvonne Moissl, Präsidentin:
Wir
fordern die Bundesregierung auf, die kleinen Spielstätten nicht durch weitere
verschärfte Corona-Maßnahmen in den Ruin zu führen. +++
Bereits erfolgte
Konzertausfälle und deren Verlegungen führen zu hohen finanziellen Verlusten,
die bisher noch nicht durch Zuschüsse gestützt wurden. Auch die ehrenamtliche
Veranstalterszene schrumpft bereits
zusammen.
Niederkirchen bei Deidesheim, 28.10.2020 | Die Deutsche Jazz
Föderation appelliert an die Bundesregierung, die Spielstätten des Jazz nicht
durch weitere Verschärfungen von Corona-Maßnahmen in unnötige Schließungen und
finanzielle Krisen zu schicken.
Niederkirchen bei Deidesheim, 28.10.2020 | Die Deutsche Jazz Föderation appelliert an die Bundesregierung, die Spielstätten des Jazz nicht durch weitere Verschärfungen von Corona-Maßnahmen in unnötige Schließungen und finanzielle Krisen zu schicken. Der Vorstand des seit 1952 bestehenden Dachverbands vertritt die Mehrheit der Jazzclubs und Jazzspielstätten in Deutschland. Die seit dem ersten Lockdown entwickelten Hygienekonzepte und Öffnungsauflagen haben bei den Betreibern bereits zu massiven Mindereinnahmen, Unwirtschaftlichkeit und mehreren Schließungen bzw. Verlust von beruflichen Existenzen, auch bei ehrenamtlich geführten Clubs geführt. Verschuldungen und Insolvenzen der Betreiber sind nicht weiter tragbar und führen auch zu privaten Katastrophen. Unterstützung durch sinnvolle Förderkonzepte und Zuschüsse kamen teils viel zu spät oder konnten von den Betreibern nicht genutzt werden. Inhabergeführte Spielstätten hätten auch Unternehmer'innenlohn als Zuschuss erhalten müssen, da die kleinen Spielstätten oft nur idealistisch geführt werden und grundsätzlich wenig finanzieller Spielraum bleibt. Da die meisten Förderprojekte des Bundes auf Basis von neuen Projekten in 2021, das heisst in die Zukunft führen, sind die Hilfen für die finanziell angeschlagenen Spielstätten in weiter Ferne und die Veranstalter stehen im Blick auf die Gegenwart vor den Scherben der vergangenen Monate. So attraktiv die Zuschüsse des Bundes sind, helfen sie jedoch nicht in bestehender Notsituation und sind daher nicht umsichtig genug angelegt, um die Branche der Jazzspielstätten zu schützen. Die Rücklagen der Jazzveranstalter sind verbraucht. Unternehmer*innenlohn oder sonstige Zuschüsse für private wie gemeinnützige Clubs wurden für den Zeitraum seit dem letzten Lockdown ebenso nicht gefördert. Um den Fortbestand, insbesondere der ehrenamtlichen und auch sehr kleinen Spielstätten zu sichern, muss die Bundesregierung mit Augenmaß entscheiden, um die älteste Clubszene Deutschlands nicht zu ruinieren und um auch das geschichtliche Erbe des deutschen Live-Jazz zu schützen. Diese Spielstätten sind auch die Arbeitsplätze der Künstler und müssen für Nachwuchs, Jazzentwicklung und als Basisbühnen unbedingt geschützt werden bzw. angemessen unterstützt werden. Sie bilden den Start in musikalische und künstlerische Karrieren. Mit jedem Verlust einer Spielstätte geht der Boden an Öffentlichkeit und Kreativität für die Jazzszene verloren. Die Veranstalter richten ihre Spielstätten bereits nach den vorliegenden strengen Hygienekonzepten aus. Mund-Nase-Schutz, Einbahn-Wegekonzepte, verkleinerte Besucherzahlen/Ticketverkauf, Abstand halten und sonstige Auflagen zur Desinfektion und Veränderung von Genussangeboten in den Spielstätten sind bereits ausreichende organisatorische wie finanzielle Belastung für die Veranstalter und wurden trotzdem aktiv über den Sommer eingeübt. Die Deutsche Jazz Föderation weist daher auch darauf hin, dass letztlich die Jazzhörer entscheiden, ob sie die Spielstätten besuchen wollen, als mündige demokratische Bürger Deutschlands. Möglichkeiten die Konzerte Open Air zu veranstalten oder diese Konzertangebote in größere Spielstätten zu verlegen, da der eigene Club nicht die finanziellen Möglichkeiten für ein wirtschaftliches Konzept zulässt, wurden bereits durchgeführt. Ein noch weiter verschärfter Lockdown für die Jazzclub-Szene ist nicht zu verkraften und kann nicht auf deren Rücken ausgetragen werden. Die Deutsche Jazz Föderation als Mitglied des Deutschen Musikrates fordert daher die Bundesregierung dringend zum maßvollen Handeln auf. Weitere Einnahmeausfälle beschädigen nachhaltig die Jazzszene Deutschlands. Hier können nur aktuelle Kompensationen, die auch zurückliegende Monate deckeln, der Jazzclubszene helfen über den Winter zu kommen.
von unserem Vorstandsmitglied Hartmuth Reichstein
"Dr. Jazz"
(Der Fehler im Zitat ist ein Fehler der Redation...)
"Dr. Jazz" aus Dresden ist tot.
Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass heute, am 5. Oktober 2020, Karlheinz Drechsel im Alter von 89 Jahren in Berlin verstorben ist. Er war Mitbegründer und langjähriger Chefmoderator unseres INTERNATIONALEN DIXIELAND FESTIVALS.
Karlheinz Drechsel hat kaum wie ein anderer unser Festival über fast fünf Jahrzehnte geprägt. Interessant, spannend und mit einem schier unendlichen Wissen konnte er nahezu alles, was den Oldtime-Jazz auf der Welt betraf, in seine „Berufung“ als Moderator und Autor einfließen lassen. Der in Dresden geborene und studierte Kultur- und Theaterwissenschaftler war selbst Musiker, wurde 1956 Schlagzeuger der Elb Meadow Ramblers und gehörte zu den Gründern der Dresdner „Interessengemeinschaft Jazz“, die 1957 verboten wurde. Im Jahr 1959 startete seine erste wöchentliche Sendung „Jazz Panorama“, der „Die Jazznacht“ beim Berliner Rundfunk folgte. Später war er ein gefragter Mitbegründer, Gestalter und Moderator auf dem Gebiet des Jazz und wurde im Januar 2004 für seine Verdienste um den Jazz mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande sowie im selben Jahr mit der erstmals vergebenen Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden ausgezeichnet.
Dem
Dresdner Festival-Publikum wird er unvergessen bleiben – unvergessen mit seinem
unendlich großen Wissen, seinen Anekdoten, seiner Herzlichkeit und vor allem
seiner Publikumsnähe.
Wir verneigen uns vor einem wichtigen Erbauer des
INTERNATIONALEN DIXIELAND FESTIVALS und langjährigen Chefmoderator Karlheinz
Drechsel. Wir wünschen seiner Frau, seinen Söhnen und Angehörigen in diesen
schweren Stunden viel Kraft und bekunden unser tiefstes Mitgefühl.
Im
Namen des Veranstalters
und des Dresdner Festivalpublikums
unser
herzliches Beileid.
Der
Vorstand
der Sächsische Festival Vereinigung e.V.
Das Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ (TE-SA) geht in die zweite Runde. Durch TE-SA werden Anschaffungen in den Bereichen Bühnentechnik, visuelle Aufführungstechnik sowie Sound- und Backlinetechnik ermöglicht, für die kleinen und mittelgroßen Clubs sonst die finanziellen Mittel fehlen.
TE-SA fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen, werden auch Mapping- und Streaming-Systeme kofinanziert, die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden.
Bezuschusst werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen. Die Förderungen werden entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs vergeben, bis die für das jeweilige Bundesland verfügbaren Mittel aufgebraucht sind. Für das Programm werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) insgesamt eine Million Euro bereitgestellt.
Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller*innen ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren läuft bis zum 22. November 2019, 18 Uhr.
www.initiative-musik.de/foerderprogramme/te-sa/
Initiative
Musik gGmbH, Friedrichstraße
122, 10117 Berlin
Michael Wallies - Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
+49
(0)30 - 531 475 45 - 21,
michael.wallies@initiative-musik.de
www.initiative-musik.de
Die
Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung
und Musikwirtschaft für die Sparten Rock, Pop und Jazz, gefördert durch GVL und
GEMA.
Der Vorstand der Deutschen Jazz Föderation gratuliert den 107 Musikclubs und Veranstaltungsreihen in Deutschland, die am 25. November 2019 bei der Preisverleihung in Berlin mit insgesamt 1,8 Millionen Euro Preisgeld mit dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS, dem höchstdotierten Bundesmusikpreis für Veranstalter von Konzerten, ausgezeichnet wurden.
Es besteht die Möglichkeit, einen Jahrespauschalvertrag zwischen Veranstaltern und der GEMA zu vereinbaren. Bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages wird auf die Vergütungssätze ein Vertragsnachlass wie folgt eingeräumt::
Der Trompeter Till Brönner lädt im Interview Kultursenator Klaus Lederer zu einem Gespräch über seine Pläne ein - und redet über den Gegenwind aus Berliner Kulturpolitik und Musikszene.
Herr Brönner, Berlins Kultursenator Klaus Lederer hat dem House of Jazz in seiner geplanten Form eine erneute Absage erteilt. Was bedeutet das für Ihre Pläne?
Das kann ich noch nicht sagen. Ich weiß aber, dass ein Haus für die Basiskultur, wie es ihm vorschwebt, oder die Stärkung der Freien Szene nicht mit den Plänen für ein House of Jazz kollidieren würden, im Gegenteil. Der Standort Alte Münze verfügt über etwa dreimal so viel Fläche, wie für unser Projekt skizziert. Ich kann auch nicht beurteilen, ob die 12,5 Millionen Euro vom Bund, die bisher an das Konzept gekoppelt waren, umgeschrieben werden können.
Wann hat Klaus Lederer zuletzt mit Ihnen gesprochen?
Wir haben dem Senator bei Amtsantritt ein Gesprächsangebot gemacht und nehmen dieses Interview zum Anlass, es zu erneuern.
Wenn er bisher nicht mit Ihnen geredet hat: Was macht Ihnen Hoffnung?
Projekte dieser Größenordnung funktionieren meist nach dem Prinzip: zwei Schritte vor, einer zurück.
Glauben Sie, dass Lederers Votum die Haltung der Berliner Jazzszene spiegelt?
Wenn es eine Übereinkunft gibt, dann darüber, dass ein House of Jazz eine gute Idee ist.
Als Sie Ende letzten Jahres Ihre Pläne zusammen mit dem CDU-Kulturpolitiker Rüdiger Kruse bekannt gaben, fühlte sich die Szene überrumpelt. Warum haben Sie die Berliner Musiker nicht von Anfang an in Ihre Überlegungen einbezogen?
Mir war wichtig, die Idee frühestmöglich zu streuen, um eine Diskussion in Gang zu setzen. Und siehe da: Sie wird reger geführt, als ich erwartet hatte. Ich habe nicht eine Sekunde daran gedacht, dass die Machbarkeitsstudie, die die Staatsministerin für Kultur und Medien in Auftrag gab, endgültigen Charakter haben würde.
Sie wussten, dass Sie mit bundespolitischen Mitteln allein nicht ans Ziel kommen. Und Tim Renner, den Sie zuletzt mit im Boot hatten, war ein Kultursenator auf Abruf. War Ihr Vorstoß allzu leichtfertig?
Die Idee trage ich seit 15 Jahren mit mir herum. Vor fünf, sechs Jahren habe ich begonnen, mit Kulturpolitikern darüber intensiver zu sprechen. Ich saß auch schon bei Bernd Neumann, dem Vorgänger von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, und versuchte das Thema zu platzieren. Mit wenig Erfolg. Der Erste, mit dem ich mich konkreter austauschte, war 2012 Joachim Blüher, der Direktor der Villa Massimo in Rom. Zu der Zeit hatte ich dort ein dreimonatiges Stipendium.
Welche Rolle wollen Sie in einem House of Jazz übernehmen: die des Intendanten mit allen künstlerischen und wirtschaftlichen Direktiven, die der Galionsfigur oder vor allem die des Big-Band-Leiters?
Keine der Optionen drängt sich mir auf. Realistisch ist, dass ich gar nicht für die geschäftlichen oder künstlerischen Fragen ins Rennen gehe, weil ich die deutsche Jazz-Szene in ihrer jetzigen Form nicht glaubhaft repräsentiere. Hier geht es um etwas viel Größeres als um mich. Wenn ich einen Beitrag dazu leisten kann, dass ein House of Jazz auf nationaler und internationaler Ebene ins Gespräch kommt, dann ist das ein Job, der nicht vergeben werden muss.
Sie wollen also Geburtshilfe leisten und dann ins zweite Glied zurücktreten?
Das Wort zurücktreten ist nicht angebracht. Ich kann momentan nur zusammen mit allen Beteiligten die Sache voranbringen. Anders wird es nicht gehen.
Die Big Band als Herzstück der Institution würden Sie aber schon gerne leiten?
Ich stelle mit Freuden fest, dass auch die Bundes- und Landesverbände die drei wesentlichen Säulen eines House of Jazz so sehen wie ich, nämlich Klangkörper, Akademie und öffentliches Studio.
Was immer man Sie fragt, Sie weichen aus. Warum halten Sie sich in Bezug auf Ihre persönlichen Vorstellungen so bedeckt?
Ich fürchte, es gibt da Fantasien, ich könnte wie Jack in the Box mit etwas auftauchen, mit dem ich bisher hinterm Berg gehalten habe. Das habe ich nicht vor. Ich möchte mir aber auch nicht bescheinigen lassen, ich hätte überhaupt keine Vorstellungen. Noch nie hat man so konkret über ein House of Jazz gesprochen. Ob, wo und wie es in die Berliner Kulturlandschaft eingegliedert werden kann, das liegt jetzt vor allem beim Kultursenator.
Sie machen in der Studie Vorschläge für die instrumentale Besetzung einer solchen Big Band, Sie denken über Gastmusiker aus den USA nach …
Worüber ich nachdenke, ist vor allem die Dimension des Ganzen. Wenn wir groß anfangen, besteht Hoffnung, dass wir uns nicht gleich in den Sturzflug nach unten begeben. Es muss ein Unternehmen von internationaler Strahlkraft werden. Es gibt Leute, die sagen, dann gehen wir mit einem House of Jazz eben nach Hamburg, weil man dort mit solchen Dimensionen keine Probleme hat. Aber ich möchte über Berlin sprechen.
Ausgeschwiegen haben Sie sich bisher über die stilistische Ausrichtung. Eine Julia Hülsmann würde vermutlich andere Programme entwickeln als Sie.
Man kann den Fehler machen, mich und meine persönliche Ausrichtung zum Anlass zu nehmen, das House of Jazz infrage zu stellen. Davon rate ich ab.
Ist Ihnen nicht klar, dass Sie als Person im Kreuzfeuer stehen? Sie sind schließlich der meistbewunderte und meistgehasste Jazzmusiker dieses Landes.
Ich habe nicht so viele Ängste, und das kann dem Projekt nur gut tun. Ich befürchte höchstens, dass am falschen Platz gespart wird. Aber ich gehe fest davon aus, dass es eine ausgewogene inhaltliche Ausrichtung geben wird, die das Ergebnis eines großen runden Tisches ist.
Sie haben sich in den letzten Jahren ganz dem Mainstream verschrieben, obwohl Sie sich jedes Experiment leisten könnten. Warum reizt es Sie so wenig, Ihre stilistischen Grenzen auszudehnen?
Das ist eine ganz andere, eine philosophische Frage. Für meine persönliche Entwicklung übernehme ich die Verantwortung. Wenn Sie sich die Bandbreite meiner Alben und Konzerte anschauen, war da schon früh mehr dabei als bei vielen anderen Jazzmusikern. Erfolg verschiebt die Wahrnehmung. Aber das besprechen wir hier und heute nicht.
Wie garantieren Sie den Berliner Musikern, dass Sie über Ihre eigenen musikalischen Vorstellungen hinausdenken wollen?
Es ehrt mich, dass ich überhaupt in die Situation komme, jemanden beruhigen zu müssen. Doch ich bin weder Politiker noch in einer offiziellen Funktion. Ich kann diese Ängste verstehen. Vorrang muss aber ein deutliches Zeichen der Berliner Politik für ein House of Jazz haben.
Die Machbarkeitsstudie nennt das New Yorker Jazz at Lincoln Center und seine Big Band unter Wynton Marsalis, eine konservative Institution, als Referenz. Das Pariser Orchestre National de Jazz wäre dagegen ein sehr fortschrittlicher Klangkörper. Was sind denn Ihre Vorbilder?
Warum muss Berlin ein Vorbild haben? Mittlerweile schaut die Welt auf uns, und es ist eine Riesenchance, nicht der Abklatsch von etwas zu sein. Wichtig ist, dass eine solche Band nicht dem Geschmack eines Einzelnen gehorcht. Wenn man über ein Gremium nachdenkt, über turnusmäßige Wechsel der künstlerischen Leitung, ist gewährleistet, dass es Musiker aus allen Sparten geben wird.
Welche Gastmusiker würden Sie einladen?
Im Moment der Initialzündung fände ich es spannend, erfolgreiche deutsche und europäische Musiker, einzuladen, ob man jetzt an die Pianisten Michael Wollny oder Pablo Held denkt. Wenn ich aber jetzt anfange, darüber zu spekulieren, mache ich mich unglaubwürdig.
Wie wollen Sie es denn mit Musikern halten, die freieren Spielformen zuneigen, einem pianistischen Urgestein wie Uli Gumpert oder einem jungen Schlagzeuger wie Christian Lillinger?
Wenn man es rein kreativ angeht, wären sowohl Gumpert als auch Lillinger im Rahmen der jetzigen Jazzdemografie ein Thema. Sobald es um die öffentliche Wirkung eines House of Jazz geht, sprechen wir über Ausgewogenheit. Wenn sich traditionelle und zeitgenössische Projekte abwechseln, wer soll dann etwas dagegen haben? Ich habe übrigens auch mit Alexander von Schlippenbach gesprochen, einem Mann der ersten Stunde, mit dem ich mich persönlich gut verstehe. Auch ihm ist die große Chance bewusst.
Was wäre Ihr erstes Traumprojekt?
Es wird nicht weit entfernt von dem sein, was sich auch andere wünschen. Ein House of Jazz muss die aktuelle Szene so widerspiegeln, dass man sagt: Donnerwetter, was hat sich in dieser Stadt alles getan! Es muss der hochwertigste Spiegel der derzeitigen Landschaft sein.
Können Sie es nicht konkreter sagen?
Wollen Sie jetzt Namen? Jetzt sage ich Ihnen, dass die Berliner Szene eine große Rolle spielen wird, und es ist Ihnen nicht konkret genug! Es muss ein zeitgenössisches Konzert sein. Jazz ist die freiheitlichste Musik, die man spielen kann. Man entscheidet oft erst im Moment, was geschieht. Dabei geht es auch um die Zukunft der gesellschaftlichen Rolle des Jazz. Und die ist konkreter denn je.
Erinnern Sie sich, welches Konzert oder welches Album Ihnen zuletzt Augen und Ohren geöffnet hat?
Nein. Genau deshalb brauchen wir das House of Jazz, denn es wird Öffentlichkeit generieren. Es geht nicht darum, was der Einzelne noch erfinden kann, weil es noch nicht erfunden ist. Es muss darum gehen, was aktuell existiert! Wiedererkennbarkeit ist heute, was einst das Revolutionäre war. Das hören viele nicht gerne, aber das ist der Grund, warum mir so selten jemand die Augen öffnet.
Das Gespräch führte Gregor Dotzauer. Till Brönner, 1971 in Viersen geboren, ist Deutschlands erfolgreichster Jazzmusiker. Er lebt in Berlin und Los Angeles. 1994 veröffentlichte er mit Generations of Jazz seine erste CD unter eigenem Namen. Zuletzt erschien The Good Life. Für ein House of Jazz in der Alten Münze Berlin hat er im Bundeshaushalt 12,5 Millionen Euro erkämpft, die fürs erste zurückgestellt sind. Das sind etwa die Hälfte der Sanierungskosten, die die Einrichtung des Projekts kosten würde. Die restlichen Mittel, auch die laufenden Betriebskosten, müsste das Land Berlin übernehmen. Kultursenator Klaus Lederer hat sich in einem dpa-Gespräch gerade erneut gegen ein House of Jazz als „Leuchtturm“ ausgesprochen. Lederer sagte, er wolle sich vom Bund keine Vorschriften machen lassen, zudem sei die Finanzierung problematisch.
... von Konzertauftritten baden-württembergischer Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker außerhalb von Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 82/2015
28. August 2015
"Ab sofort gibt es für professionelle Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Reise- und Aufenthaltskosten ihrer Konzerte in anderen Bundesländern, in Europa und für internationale Auftritte zu erhalten."
Jazz ist
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