Titel und Beschreibung
Dieser Bannereintrag besteht aus einem Titel und einer Beschreibung.
Titel ohne Beschreibung
Titel ohne Beschreibung
 
 
Titel und Beschreibung
Dieser Bannereintrag besteht aus einem Titel und einer Beschreibung.
1
Titel ohne Beschreibung
2

Herzlich Willkommen

Aktuelles


Neueste Meldungen

Stellungnahme zur CLUBSTUDIE der Deutschen Jazz Föderation e.V

Bundesregierung unterstützt Start von Kulturveranstaltungen mit 2,5 Milliarden Euro

Aus WICHTIGEM AKTUELLEN ANLASS:

Hier die eben eingetroffene Eilmeldung zu Eurer Kenntnisnahme. Endlich geht es voran!!Voraussichtlich ab Ende August können aus diesem Fonds Hilfen bereit gestellt werden.Sobald wir FAQ's und nähere Informationen für Euch  haben, werden wir informieren

Erlaubnisentzug verhindern – was gastronomische Einrichtungen jetzt beachten müssen! (auch Clubs)

Pandemiebedingt mussten gastronomische Einrichtungen ihre Betriebe schließen – viele bereits seit gut einem Jahr. Zu dem dadurch bereits erlittenen Schaden droht unter Umständen jetzt auch der Verlust der Gaststättenerlaubnis. Denn diese erlischt normalerweise, wenn der Betrieb einer Gaststätte für 12 Monate nicht ausgeübt wurde.Hintergrund:
Nach § 8 GastG gilt: Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Hierbei handelt es sich bei einer pandemiebedingten Schließung um einen „wichtigen Grund“ für eine Fristverlängerung, der aber beantragt werden muss.
Eine solche Fristverlängerung muss folglich nur beantragt werden, wenn der Betrieb seit einem Jahr ununterbrochen nicht mehr ausgeübt wurde. Es genügt in diesem Fall eine formlose Beantragung zur Fristverlängerung, zum Beispiel per E-Mail oder auch per Telefon an die zuständige Gaststättenbehörde beziehungsweise Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Um Problemen vorzubeugen, muss das rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist geschehen.Rückfragen sind an das jeweils betreffende Ordnungsamt zu wenden und um erneute Prüfung - besser: Fristverlängerung zu beantragen.

Corona-Hilfen brauchen Transparentsregister-Daten

hier eine sehr wichtige Nachricht zu den derzeit laufenden Forderungen / Rechnungen des Deutschen Transparenzregisters:
 
Achtung: nachfolgende Informationen haben wir von der Steuerberaterkammer des Bundes erhalten und können für die Richtigkeit des Inhaltes daher keine Haftung unseres Verbands übernehmen. Bei besonderen Fragen, empfehlen wir daher Kontaktaufnahme und Rückfrage beim Steuerberater des eigenen Unternehmens, Clubs oder Spielstätte!
 
NEU: 22.03.2021 Aktuell ganz NEUE Hinweise zur Handhabung im Transparenzregister für die Corona-Hilfen (Fristsache, da die Antragsfrist (zum Beispiel für die Überbrückungshilfe II am 31.03.2021) abläuft und entweder Eintragungen im Transparenzregister vorgenommen werden müssen oder sofort Unterlagen im elektronischem Corona-Hilfe-Antragsportal nachgereicht werden müssen.

Die Vollzugshinweise für ALLE Corona-Hilfen sehen (bereits ab der Überbrückungshilfe I  !!) vor, dass VOR Antragstellung der jeweiligen Corona-Hilfe eine Eintragung des Unternehmens UND der wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens im Transparenzregister erfolgt sein muss bzw. die Einreichung der Gesellschafterliste MIT der Antragstellung bei der Bewilligungsstelle vorgenommen worden ist. Dies betrifft insbesondere auch VEREINE.
 
In vielen Fällen sind die Unternehmen UND/ODER die wirtschaftliche Berechtigten nicht im Handelsregister eingetragen, so dass dies im Transparenzregister nachzuholen ist.  Zwischenzeitlich konnte durch die  Steuerberaterkammer und die Bundessteuerberaterkammer bereits erreicht werden, dass ausnahmsweise natürliche Personen und GbR`s NICHT einzutragen sind, so dass bei diesen Unternehmensformen das Problem nicht mehr besteht.

Bei (anderen) Gesellschaften; insbesondere auch Kapitalgesellschaften besteht das Problem jedoch unverändert fort.  Die Nachholung der Eintragung von den ebenfalls UND weiterhin/ immer noch betroffenen Gesellschaften (insbesondere GmbH, UG, SE, OHG, KGaA) bzw. deren wirtschaftlichen Berechtigten ist in der Praxis vielfach bisher auch nicht im Handelsregister/ Transparenzregister geschehen und auch das in den Vollzugshinweisen/ Anträgen vorgesehene/ erklärte Hochladen der Gesellschafterlisten an die Bewilligungsstelle ist versehentlich vielfach nicht erfolgt.–>Zumal eine Zusendung an die Bewilligungsstelle praktisch nur mit gleichzeitigem Hochladen des Antrags möglich gewesen wäre.

Hier bzw. zur Heilung sollten Sie die nachstehend aufgeführten Lösungsmöglichkeiten / Hinweise nutzen bzw. sollten Sie zur Vermeidung von Haftungsfällen nicht den Ablauf der jeweiligen Antragsfrist abwarten und auch nicht abwarten, ob eventuelle Abstimmungen mit dem BMWi tatsächlich helfen, dieses EU-Problem zu heilen.
 
Die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister gilt nach § 20 Abs. 2 GwG als erfüllt, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den in § 22 Abs. 1 GwG aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die elektronisch abrufbar sind, aus:
  • dem Handelsregister (§ 8 des Handelsgesetzbuchs),
  • dem Partnerschaftsregister (§ 5 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes),
  • dem Genossenschaftsregister (§ 10 des Genossenschaftsgesetzes),
  • dem Vereinsregister (§ 55 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder
  • dem Unternehmensregister (§ 8b Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs).
Das Transparenzregister und die Vereine: Das Wichtigste im Überblick

Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedstaaten vorgegeben, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass alle juristischen Personen des Privatrechtes ihre wirtschaftlich Berechtigten mittels eines zentralen Registers des jeweiligen Mitgliedstaates elektronisch transparent machen müssen.
 
Auch Vereine gehören zu solchen juristischen Personen des Privatrechts und sind deshalb von dieser Richtlinie betroffen. Die Vorgaben der EU wurden in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) und die Schaffung des zentralen Transparenzregisters im Jahre 2017 umgesetzt. Zur Herstellung der geforderten Transparenz über Vereine wurde das Transparenzregister mit dem Vereinsregister verknüpft. Daher sind Vereine – gleichermaßen wie alle anderen juristischen Personen des Privatrechts – deren wirtschaftlich Berechtigte über das Transparenzregister ersichtlich werden und unabhängig davon, ob sie Mitteilungen vornehmen, gebührenpflichtig.

Der Gesetzgeber hat nun die Vereine insoweit entlastet als sie selbst regelmäßig zumindest keine eigenen zusätzlichen Mitteilungen an das Transparenzregister machen müssen. Denn eine Meldung ist dann nicht erforderlich, wenn sich die von § 19 GwG geforderten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Vereins bereits in elektronisch abrufbarer Form aus dem Vereinsregister ergeben.

Wirtschaftlich Berechtigter eines e.V. kann nur eine natürliche Person sein. Unterschieden werden muss zwischen dem tatsächlich und fiktiv wirtschaftlich Berechtigten. Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte sind solche natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile halten, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Kann auch nach umfassender Prüfung keine natürliche Person als tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden, oder bestehen Zweifel daran, dass die ermittelte Person wirtschaftlich Berechtigter ist, dann gilt als fiktiv wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter oder der geschäftsführende Gesellschafter.
Kontrolliert also niemand 25 % der Stimmrechte in der Mitgliederversammlung eines Vereins oder übt auf vergleichbare Weise Kontrolle aus, ist regelmäßig der gesetzliche Vertreter des Vereins, damit jedes einzelne Vorstandsmitglied im Sinne des § 26 BGB und auch ein ggf. vorhandener besonderer Vertreter nach § 30 BGB - fiktiver – wirtschaftlich Berechtigter.
 
Zwar sind nun Vereine grundsätzlich verpflichtet, die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Das Geldwäschegesetz enthält aber eine wichtige Ausnahme: Ergeben sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den elektronisch im Vereinsregister abrufbaren Informationen, gilt die Mitteilung zum Transparenzregister als erfolgt und ist nicht mehr vorzunehmen. Es tritt die sog. Meldefiktion ein. Die Vorstandsmitglieder sind in der Regel bereits im Vereinsregister eingetragen. Fehlen oder ändern sich jedoch auch nur einzelne meldepflichtige Daten, sind diese entweder umgehend zum Vereinsregister nach zu melden bzw. zu aktualisieren oder es ist eine Meldung zum Transparenzregister vorzunehmen. Gleiches gilt bei veraltetem Datenbestand.

Mitteilungspflichtig zum Transparenzregister bleiben allerdings solche Vereine, in denen besondere Konstellationen bestehen, bei denen z.B. natürliche Personen 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist gemäß § 25 Abs. 1 GwG iVm. § 1 Transparenzregisterbeleihungsverordnung als registerführende Stelle beliehen.
 
Im Einzelnen: Was ist das Transparenzregister?
Das seit Ende des letzten Jahres eingerichtete und bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparenzregister ist auch für Vereine von Interesse.
Die vierte EU – Geldwäscherichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten ein Transparenzregister mit dem Ziel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht einzuführen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist dazu am 26.06.2017 das Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt unter anderem die Einrichtung des nicht öffentlichen Transparenzregisters zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten. Es ist als Auffang- und Verknüpfungsregister konzipiert. Einsichtnahmen in das Transparenzregister sind nur nach einem gestaffelten Einsichtnahmekonzept möglich, abhängig von der Funktion des Einsichtnehmenden.

Wer ist einzutragen und muss ich auch meinen Verein eintragen?
Grundsätzlich sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf dem aktuellen Stand zu halten und der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Auch der eingetragene Verein als juristische Person des Privatrechts ist grundsätzlich mitteilungspflichtig. Einzutragen sind Name, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses eines jeden wirtschaftlich Berechtigten.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter meines Vereins?
Wer der wirtschaftlich Berechtigte einer mitteilungspflichtigen Vereinigung ist, ergibt sich aus dem GwG. Wirtschaftlich Berechtigter kann immer nur eine natürliche Personen sein. Unterschieden werden muss zwischen dem tatsächlich und dem fiktiv wirtschaftlich Berechtigten. Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte sind solche natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile halten, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Kann auch nach umfassender Prüfung keine natürliche Person als tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden, oder bestehen Zweifel daran, dass die ermittelte Person wirtschaftlich Berechtigter ist, dann gilt als fiktiv wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter oder der geschäftsführende Gesellschafter.

Was heißt das jetzt genau für meinen Verein?
Grundsätzlich sind Vereine verpflichtet, die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Das GwG enthält aber eine wichtige Ausnahme: Ergeben sich die Angaben zu dem wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Vereinsregister, gilt die Mitteilung zum Transparenzregister als erfolgt und ist nicht mehr vorzunehmen. Es tritt die sogenannte Meldefiktion ein. Der Vorstand als wirtschaftlich Berechtigter ist in der Regel im Vereinsregister eingetragen. Auf diese Weise können die bisherigen Registerangaben aus den anderen amtlichen Registern ohne zusätzlichen bürokratischen Eintragungsaufwand für die betroffenen Vereine nutzbar gemacht werden. Aufgrund der elektronischen Verknüpfung werden über das Transparenzregister die Dokumente, aus denen sich der wirtschaftlich Berechtigte im Vereinsregister ergibt, zugänglich gemacht. Auch diese stehen dem Einsichtnehmenden zur Verfügung.

Wie trage ich meinen Verein ein?
Die Eintragung kann, falls erforderlich, nur nach vorheriger Registrierung auf der Internetseite des Transparenzregisters unter http://www.transparenzregister.de mit einer gültigen E-Mail-Adresse durchgeführt werden. Nach Abschluss der Registrierung können Sie unter „Meine Daten“ Ihren Verein als neue transparenzpflichtige Einheit anlegen. Eine Kurzanleitung zur Einreichung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Transparenzregisters.

Werden Gebühren erhoben? Muss ich diese auch zahlen, wenn mein Verein bereits im Vereinsregister eingetragen ist?
Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle eine pauschale Jahresgebühr in Höhe von 2,50 €. Diese Gebühr wird von allen transparenzpflichtigen Rechtseinheiten, also auch von den Vereinen, erhoben. Über das Register sind Daten aus den weiteren, die Meldefiktion begründenden Registern, zum Beispiel des Vereinsregisters, abrufbar. Die Transparenz ist daher für den bereits im Vereinsregister eingetragenen Verein ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand hergestellt. Nicht eingetragene Vereine, bei denen die Fiktion nicht greift, sollen nicht anders behandelt werden als Rechtseinheiten bei denen dies der Fall ist. Aus diesem Grund gibt es keine Eintragungsgebühr. Allerdings sparen
Vereine, für die die Fiktionswirkung greift, die Kosten für den Arbeitsaufwand einer Eintragung. Daher wird auch von diesen Vereinen eine Gebühr für die Führung des Transparenzregisters verlangt.
 
Weitere Hinweise finden Sie unter http://www.transparenzregister.de oder in den FAQs auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.
 
Wir hoffen, dass wir mit diesem einkopierten Text die wichtigsten Informationen an Euch weitergeleitet haben und ihr das entsprechend prüfen könnt, ob Euer Verein in den betreffenden Registern richtig eingetragen ist, um die Anträge auf Überbrückungshilfe entsprechend fundiert zu unterstützen, wofür diese Daten ebenso notwendig sind.

GEMA verlängert Kulanzregelung

Die GEMA hat im vergangenen Jahr mit größtmöglicher Kulanz Lizenznehmer unterstützt, indem sie frühzeitig entschieden hat, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben. Nun wird diese Kulanzmöglichkeit seitens der GEMA ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis auf Weiteres verlängert.

Folgende zeitliche Zuordnung ist hierbei zu beachten:

Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.

 Zeitraum ab 01. Januar 2021: Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen die DJF-Mitglieder bitte auf www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.

BITTE GLEICH ERLEDIGEN - DAS HILFT !!

Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden, meldet sie zugleich mit der Bekanntmachung.

Wir hoffen für Euch alle, dass ihr bald bald wieder Live-Musik machen könnt - doch vorerst: Passt gut auf Euch auf! - Haltet gut durch - wir hoffen es sind nur  noch wenige Monate bis endlich die Impfkampagne Fahrt aufnimmt....

Förderanträge prüfen

heute nochmal aus aktuellem Anlass diese wichtige Information zu den noch möglichen Förderanträgen, da die Antragsfristen noch nicht abgelaufen sind:--------------------------------------------------------------------------------------für Kleinst- und Eintages-Musikfestivals sowie auch sogenannte Umsonst & Draussen - Festivals:

Seit dem 1. Februar läuft das neue Programm zum „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland – Kleinst- und Eintagesmusikfestivals sowie sogenannte Umsonst & Draußen Festivals“. Falls ihr so ein Projekt in Eurem Club für diesen Sommer/Herbst plant, nutzt die Antragsmöglichkeiten hierfür:

ANTRAGSFRIST
Anträge können bis zum 31. Mai 2021 um 23:59 Uhr gestellt werden.

Mehr zur Festivalförderung erfahren

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II des Bundes - hier läuft noch immer die Möglichkeit der Antragstellung, insbesondere, wenn eine November- und Dezemberhilfe nicht gestellt wurde, macht es Sinn hier noch den Antrag für den Zeitraum nach der Soforthilfe zu stellen.

ANTRAGSFRIST
Anträge können ebenfalls noch bis zum 31.3.2021 gestellt werden.

Mehr zur Überbrückungshilfe II erfahren
 
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III des Bundes. Diese Hilfe hat es in sich. Bitte schaut Euch bei den FAQ und den Förderrichtlinien genau um - Es gibt hier Sonderhilfen für die Veranstaltungsbranche, die da für viele von Euch in Betracht kommen könnten. Wir machen Euch auch erst heute darauf intensiver aufmerksam, weil die Steuerberaterkammer des Bundes immer im regen Austausch mit dem Wirtschaftsministerium und Finanzministerium steht und sich daher leider sehr oft die FAQs geändert haben. Jetzt sollte es aber langsam soweit sein, dass die Steuerberater, die Euch hier bei Eurer Antragstellung unterstützen müssen, sich auf die Fakten der Antragstellung verlassen können. Für die Monate seit Dezember 2019 (vorbereitende Tätigkeiten für Kulturbetrieb und z.B. auch Festivals in Spielstätten) gilt auch die Möglichkeit Umsatzeinbußen und bestimmte angefallende Kosten für ausgefallene Veranstaltungen geltend zu machen. So manch einer von Euch kann seine Spielstätte vom Bund fördern lassen. Macht Euch die Mühe und schaut es Euch an! Mehr zur Überbrückungshilfe III erfahren

kostenfrei Jazzahead besuchen!

Hier noch ein Hinweis zur größten Jazzmesse der Welt, der Jazzahead.Wer von unseren Clubs diese Messe gerne einmal besuchen will, kann eine kostenlose Einladung über unseren Verband nutzen. Ein Top-Angebot der Messe, das wir Euch herzlich gerne weiterleiten.Hier die Information dazu:

CLOSE TOGETHER FROM AFAR – Registrieren Sie sich jetzt für die Digitalausgabe der jazzahead! 2021!

Vom 29. April bis zum 2. Mai kommt die Jazzwelt digital zusammen, um auf der jazzahead! und ihrer globalen und professionellen Digitalplattform vier Tage lang zu netzwerken, sich auszutauschen, Konferenzen und Panels zu besuchen und die Showcase-Bands im offiziellen Programm zu erleben. Spannende Inhalte, die für die Jazzszene von Bedeutung und Aktualität sind, haben ebenso Raum wie Zweiergespräche und Meetings in größeren Gruppen.

Als Teilnehmer*in der jazzahead! digital 2021 könnt Ihr als Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation folgende Leistungen kostenfrei nutzen:

  • Zugang zur digitalen Messe, inkl. aller Showcase-Konzerte und Veranstaltungen des Konferenzprogramms sowie Networking-Tools
  • Eintrag in das Fachteilnehmerverzeichnis mit allen wichtigen persönlichen Daten sowie Login zum jazzahead! Teilnehmerportal
  • Euer/Dein eigenes Teilnehmerprofil

Mehr Informationen findet Ihr/findest Du hier auf der jazzahead! Webseite.

 

Registrierung als Mitglied der

Deutschen Jazz Föderation e.V.

 

·  Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation e.V. können sich hier kostenfrei (regulärer Preis 125,00€ + 19% MwSt.) als Fachteilnehmer*innen registrieren 

 

·  Wer noch kein Konto bei der jazzahead! hat, muss sich zuerst als neuer Anwender eintragen

 

·  Sollten Sie bereits ein Konto haben, müssen Sie sich nur einloggen. Im Anschluss können Sie Ihre alten Daten aktualisieren und die Teilnahme wählen

 

·  Bitte geben Sie unter „Zuordnung zu Hauptaussteller“ die Deutsche Jazz Föderation e.V. an, Kontaktperson ist Suzette Yvonne Moissl. Die Deutsche Jazz Föderation hat ein eigenes Ausstellerprofil, auf dem die Teilnehmerprofile der Mitglieder verlinkt werden können.

 

·  Der Rabattcode JA21EX15 kann im letzten Schritt kurz vor der Bezahlung eingegeben werden. Der Preis sollte sich auf 0 € reduzieren.

 

·  Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen findet Ihr hier.

 

Eine Woche vor der jazzahead! digital 2021 erhaltet Ihr Eure Einladung zu der professionellen Online-Plattform, auf der Ihr dann Euer erweitertes Teilnehmerprofil anlegen und direkt im Anschluss schon mit anderen registrierten Teilnehmern in Kontakt treten oder Eure persönliche Agenda anlegen könnt.

 

Bitte nutzt diese einmalige Möglichkeit den nationalen wie internationalen Anschluss an die aktuelle Jazzszene zu vertiefen. Viele Konzerte, viele Meetings und Informationen stehen auch auf der Homepage im Angebot - eine einmalige kostenfreie Gelegenheit für Euch alle als Mitglieder der DJF die Messe in diesem Jahr digital zu besuchen.

CORONA: Studien, Hilfen und ein gigantischer Ausfallfonds

1.) Überbrückungshilfe III2.) Corona Studien und Symposium für die Kulturwelt3.) Der Ausfallfonds (Arbeitstitel) wird immer wahrscheinlicher4.) Jazz braucht Dialog - Aufruf mit der Deutschen Jazz Union1.) Überbrückungshilfe IIIAlle Clubbetreiber und Veranstalter der Deutschen Jazz Föderation stehen im weiteren Shock-Down. Immer noch keine Öffnungen in Sicht. Während man sich auf der einen Seite die aufkommende Sommersaison schönredet und hofft, dass es zu gleichen Öffnungen im Freien kommen könnte, wie auch schon im letzten Sommer, stehen diesem Szenario leider die hohen Inzidenzzahlen und die qualvollen Minusmeldungen von fehlenden Impfstoff-Mengen gegenüber. Eine Eilnachricht jagt die Andere und gefühlt wird es dadurch auch nicht besser.... Die dringlich erwartete Überbrückungshilfe III ist am Start. Leider gibt es fast täglich immer noch Änderungen in den FAQ - was bedeutet, dass immer  noch an dem inhaltlichen Konzept gearbeitet wird. Wir haben hier Meldungen vorliegen, dass man diese Hilfe derzeit nur im manuellen Verfahren beantragen kann. Immer noch liegt keine Anbindung vom Antragsportal zu den Landesbanken vor. Auch die Steuerberater (Meldungen unserer Mitglieder) beklagen, dass die Anträge nicht in das Online-Portal eingelesen werden können. Wohl nicht in allen Bundesländern aber Länderübergreifend in den Meisten. Anträge, die bereits manuell abgegeben wurden, müssen nun mühsam erneut überarbeitet werden, da sich die Bedingungen und Möglichkeiten Hilfen zu beantragen inzwischen verändert haben bzw. noch täglich verändern. Wir möchten Euch daher dringend darauf hinweisen, dass bereits laufende Anträge nochmals von den Steuerberatern auf die neu hinzugekommen Fördermöglichkeiten geprüft und erneuert werden. Einige unserer Mitglieder melden uns nun, dass durch die Meldungen höhere Beträge beantragt werden konnten. Dies sind aber in jedem Falle individuelle Meldungen und das mag nicht für alle Antragsteller gleich sein.Im Bereich der Sonderhilfen für Kulturbetriebsstätten - das wären dann auch die Jazzclubs - sind auch einige Instandsetzungsmaßnahmen ermöglicht worden sowie auch Investitionen. Schaut Euch das in Ruhe an - nicht nur Verluste bei Umsätzen, auch Vorlaufskosten für nicht durchgeführte Projekte können angesetzt werden. Allerdings müssen andere Hilfen aus November und Dezember wieder gegengerechnet werden. Eine sehr mühsame Aufgabe, wo ihr Euren Steuerberater unbedingt dabei unterstützen solltet, weil es sonst passieren würde, dass die Kosten des Steuerberaters zu hoch werden. Wir wünschen Euch hierbei viel Kraft und Ausdauer! - Dennoch: es hilft, macht Euch ans Werk!Hier der Link zum Portal: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.htmlund noch ein Tipp: Das Land Sachsen-Anhalt hat über seine Steuerberaterkammer eine einzigartige Informationshilfe aufgebaut und gibt fortlaufend und ständig Neuigkeiten zu den Änderungen und Handhabungsrichtlinien bekannt. Im Grunde ist die Überbrückungshilfe für alle Antragsteller in  Deutschland "gleich" - nur ganz wenige Positionen sind landestypisch für Sachsen-Anhalt. Auch hier kann man sich also noch vernünftig vorab informieren, was bei anderen Bundesländern über die Steuerberaterkammern so nicht angeboten wird. Leider.Daher auch noch diesen Link zur Information:

 
Viel Glück! und Toi Toi Toi!
 
2.) CORONA Studien - die wichtigsten im Überblick
Heute erreichte uns von einem unserer Mitglieder ein interessanter Link (vielen Dank liebe Brigitte und Jürgen von Expuls.de aus dem Glücksbiotop Oberpfalz!) _ wir möchten Euch diesen Link ebenso als eine der wenigen positiven Nachrichten ans Herz legen. Es kommt ein bisschen Fahrtwind auf - wissen wir doch auch, dass rund um das Virologenteam von Herrn Drosten viele Konzepte diskutiert werden - auch die Ticketverkäufer wie www.reservix.de und andere bieten bereits Kombiservice mit Schnelltests und andere Services rund um die sichere Vorbereitung für Veranstaltungen an. Ihr könnt Euch daher auch bei Eurem Online-Ticketing-Service danach erkundigen. Zudem finden Studien in Veranstaltungshäusern statt - hier nun die Information für Euch:
 
Hierzu noch ein Tipp:
Stage Entertainment spricht über "Kultur ohne Mindestabstand"

Am 8. April lädt Stage Entertainment zum Digital-Symposium "Kultur ohne Mindestabstand" ein, bei dem Ideen und Strategien zur Wiederaufnahme des Livebetriebs diskutiert werden sollen - unter anderem von Stage-Chefin Uschi Neuß und Eventim-COO Alexander Ruoff. - Sicher betrifft dies im Besonderen hauptsächlich die "großen" Spielstätten.

Darüber wollen ab 15 Uhr Stage-Chefin Uschi Neuß, Alexander Ruoff (COO CTS Eventim), Axel Strehlitz (Hamburger Kulturmanager und Entwickler der App Freepass), der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit, Christian Kähler (Lehrstuhlinhaber für Strömungsmechanik und Aerodynamik) und der Philosoph Julian Nida-Rümelin diskutieren.

"Seit Mitte März 2020 stehen die Theater, Bühnen und Säle der Live Entertainment Branche in Deutschland leer. Kulturschaffende leiden massiv unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie", führt Uschi Neuß aus. "Millionen Menschen vermissen gemeinsam erlebte Live Kultur. Unter dem Motto 'Kultur ohne Mindestabstand' richtet Stage Entertainment den Blick in die Zukunft."

Ziel des Symposiums sei es, aus allen Perspektiven Ideen zusammen zu bringen und damit in der "beginnenden allgemeinen Öffnungsdiskussion die Belange und die hohe Bedeutung der Kulturwirtschaft zu verankern". Interessierte können die von der Journalistin Julia Westlake moderierte Runde unter Microsoft Teams verfolgen.

 
3. Der Ausfallfonds wird immer wahrscheinlicher
Schon vor Wochen war im Umfeld der Verbände für die Großveranstalter, Messen und Großspielstätten (www.igvw.org) die Rede davon, dass eine neue Förderhilfe für verloren gegangene Veranstaltungen kommen soll. Der Bundesverband der Konzertveranstalter, vertreten durch seinem Präsidenten Jens Michow ist hier besonders aktiv und unser Ansprechpartner. Bereits mehrfach berichtete er von den Fortschritten, die die Gespräche mit dem BMWI zeigen und um so mehr sich die Monate in Richtung Sommer neigen, um so mehr rücken bei den hohen Inzidenzzahlen Konzertevents in die Absage. Mit dem kommenden Fonds soll die Kultur- und Konzertszene, bzw. die Veranstalter, die in diesem Sommer wieder nicht aktiv sein können und schon / oder wohl bald ihren Projekten eine Absage erteilen müssen, im Rahmen von diesem besonderen Fonds unterstützt werden. Wir bleiben hier weiter auf der Spur.... und informieren Euch rechtzeitig....
 
 
4. Jazz braucht Dialog
Unter dem Motto #jazzbrauchtdialog ruft die Deutsche Jazzunion gemeinsam mit den Interessenverbänden in den Bundesländern und Metropolregionen die deutschen Jazzmusiker und politischen Mandats- und Entscheidungsträger zum Dialog auf. So lädt Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion, alle Jazzschaffenden dazu ein, den Kontakt zu Politikern zu suchen, um in persönlichen Gesprächen ein besseres Verständnis der Lebens- und Arbeitsrealität für die Kreativen zu bewirken. Es braucht mehr Aktivität - von Nichts, kommt Nichts.

Im Besonderen wird hier ein Handlungsfeld "Erhalt und Unterstützung der Jazzspielstätten" benannt und der Aufruf an die Jazzmusiker gemacht, dass sie auf die Kommunen zugehen sollen, um diese Anzuregen enger mit den Spielorten zusammen zu arbeiten, um Auftrittsmöglichkeiten für Jazzmusiker zu ermöglichen - wie beispielsweise durch digitale Konzerte in Jazzspielstätten oder Ermöglichung von Sommerprojekten an Ausweichspielstätten im Freien für die Jazzclubs.

Ein gutes Beispiel ist hier die Stadt Frankfurt, die eine digitale Aufzeichnungs-/Vdeoausstattung für den Jazzkeller Frankfurt gefördert hat, damit dieser für die Künstler und Fans weiterhin aktiv bleiben kann. Das ganze Projekt hat sich gut etabliert. Zudem werden auch eifrig Spenden an den Club bezahlt, damit dieser weiter überleben kann. Ein Kombi die Sinn macht.... vielleicht auch eine Idee die weiter verbreitet werden könnte. Informiert Euch auf www.jazzkeller.de

Zum vorliegenden Aufruf gehört die Existenzsicherung von Jazzmusikern, aber auch Klarheit zur Ausübung von Proben, Studio- und Unterrichtstätigkeiten sowie zur Mittelverwendung in geförderten Projekten. Darüber hinaus soll über Zukunftsperspektiven für die kulturelle Infrastruktur und sozialstaatlichen Sonderregelungen diskutiert werden. Schließt Euch an und helft den Musikern!

Mehr Infos unter: www.deutsche-jazzunion.de

Quelle: Pressemeldung der Deutschen Jazz Union und der Musikwoche.de

Nun, das war wieder eine Fülle von Informationen. Wir hoffen, es hilft Euch durch die dritte Welle und noch viel mehr: wir hoffen auf den Sommer und drücken allen die Daumen, dass es bald wieder aufwärts geht.

kostenlos bei Jazzahead! teilnehmen

die weltweit größte Jazzmesse besteht im 15. Jahr und beginnt morgen, den 29.04.2021. Das Jubiläum wird aus Gründen der Pandemie rein digital stattfinden. Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation können kostenfrei an der Messe und Showcases bzw. im Teilnehmerportal und den Talkes/Meetings teilnehmen. Bitte nutzt diesen Zugang:Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation e.V. können sich hier kostenfrei (regulärer Preis 125,00€ + 19% MwSt.) als Fachteilnehmer*innen registrieren und setzt beim Gang zur Kasse, bitte diesen Rabattcode ein: JA21EX15 der Preis sollte sich dann auf 0 gesetzt haben.Weiter unten nähere Informationen zum Programm der Messe. Wir freuen uns auf ein digitales Treffen mit Euch.

1) Insolvenz?2) Meldungen unserer Mitglieder3) Überbrückungshilfe III4) wichtige Infos zum Vereinsleben1.) Prüfung der InsolvenzMit dem 30. April endete die Sonderregelung zur Anmeldung der Insolvenz während der Pandemie. Dies bedeutet, dass jede Kapitalgesellschaft, jeder Verein und jeder Soloselbständige oder personengeführte Betrieb seine Zahlungsfähigkeit überprüfen muss. Aber wann bin ich insolvent?Wenn ich innerhalb von 3 Wochen 10% meiner unbezahlten Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und Forderungen aus Debitoren (zur Deckung) nicht vorliegen. Das würde bedeuten, dass innerhalb dieses Zeitfensters keine geschäftliche Verbesserung möglich ist und auch Zahlungsvereinbarungen nichts nützen. In dieser Situation muss man die Insolvenz gesetzlich beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Man erhält ausführliche Anmeldeunterlagen, die mit allen Anlagen über Warenbestand, Bankbestände, Vermögen auszufüllen sind. Die Gerichte bestellen einen Insolvenzverwalter und prüfen dann die Insolvenzfähigkeit (Wohlverhaltensphase), um dann in Abstimmung mit den Gläubigern die Geschäfte fortführen zu können oder ob ein Konkurs (Bankrott) vorliegt, der zur sofortigen Schließung führt. Diese Antwort soll Euch behilflich sein, die Lage Eurer Geschäftstätigkeit besser zu beurteilen. Wir hoffen sehr, dass es wie bisher zu keinerlei Insolvenzen im Rahmen der angeordneten Betriebsverbote in unserer Branche, bzw. bei unseren Mitgliedern kommt und haben bisher sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass es sehr schwierig ist, die Spielstätten aufrecht zu halten. Wir bitten Euch daher, uns zu informieren, solltet ihr in diese Lage kommen, um einen Überblick über die Entwicklung bei unseren Mitglieder zu erhalten.2.) Meldungen unserer Mitglieder:Verschiedenste Rückmeldungen unserer Mitglieder sind bei uns in der Bundesgeschäftsstelle über die derzeitige Situation der Jazzclub-Landschaft eingetroffen, so dass wir uns freuen, dass im Grunde positive Nachrichten gehört werden konnten.Mit den laufenden Bundeshilfen konnten einige Finanzlücken bei den Vereinen und Spielstättenbetreibern, Festivalmachern und Einzelmitgliedern geschlossen werden. Es gab auch sehr viel Unterstützungen durch Kommunen und auch durch Spenden - so wie auch einige Vereine durch ihre Mitgliedschaftsgebühren - die aus Solidarität in fast allen Spielstätten durchweg weiter eingezahlt wurden - eine gute Entwicklung genommen haben. Manche kreative Idee kam auch hinzu: so auch durch Weitergabe der Club-Räume in andere Sondernutzungen, wie z. B. als Testcenter der Kommune, Vermietung an andere Vereine, die Beratungen für Flüchtlinge durchführen oder als Lagerräume für andere Firmen, womit die Clubs und Vereine ihre monatlichen Mietkosten/Nebenkosten senken konnten. Manche Clubs konnten auch durch Streaming-Angebote ihre Kulturarbeit aufrecht halten, was uns ganz besonders gefreut hat. In den Bundesländern gilt nun bis zum 30.6.21 die "Bundesnotbremse". Was danach kommt zeichnet sich jetzt schon ab. Langsame Öffnungsstrategien künden schon vom Licht am Ende des Tunnels. Getestet, geimpft oder genesen - diese Situation ist sehnlichst erwartet.Es wird vorsichtige Öffnungskonzepte der einzelnen Bundesländer geben, die jetzt schon über den Mai in Planung gehen - dies geht einher mit der erheblichen Verbesserung der Impfkampagne bzgl. der zu erwartenden hohen Lieferungen von Impfstoff ab Mitte Mai und auch der Möglichkeit wieder OpenAir-Projekte zu planen. Einer Planung ab 1. Juli sollte dann ähnlich wie in 2020 mit den entsprechenden Hygiene- und Corona-Auflagen nichts im Wege stehen. Jetzt ist die Zeit Vorbereitungen zu treffen! Wir hoffen sehr, dass Ihr liebe Mitglieder, in einer guten Situation seid und nun auch noch gut durch die letzten Monate der Pandemie kommt. Es gibt Lichtblicke am Ende des Tunnels...3.) Überbrückungshilfe IIINach langer Wartezeit können die Kapitalgesellschaften endlich das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III vom Steuerberater oder einem Rechtsanwalt in Vertretung für den Antragsteller befüllt werden - denn bislang waren nur Anträge für Soloselbständige möglich...Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen (dazu zählen gemeinnützige Vereine), Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, unterstützen. Es handelt sich Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Besonders Interessant: Das Bundesfinanzministerium hat weitere Hilfsmaßnahmen für Veranstalter und Kulturschaffende bekanntgegeben. Dazu zählen ein Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, eine Anschubhilfe für Veranstalter und Erleichterungen bei der Neustarthilfe. Die Überbrückungshilfen konnten und können weiterhin für Fixkosten verwendet werden. Dazu zählen Miete und Nebenkosten sowie Zins- und Leasingraten. Neu ist der Zuschuss für Eigenkapital:

Der Bund hat einen Eigenkapitalzuschuss ins Leben gerufen. Unternehmen, die in mindestens drei Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent erlitten haben, können einen Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Überbrückungshilfe III erhalten.

Die Höhe des Eigenkapitalzuschusses beträgt maximal 40% des Fixkostenzuschusses, die der Unternehmer oder Soloselbständige im Rahmen der Überbrückungshilfe erhalten hat. Die Bedingungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
3. Monat 25 Prozent
4. Monat 35 Prozent
5. und jeder weitere Monat 40 Prozent

Da die Überbrückungshilfe III pro Monat 1,5 Millionen Euro betragen kann, beträgt die maximale Fördersumme pro Monat 600.000 Euro. Nur bei den wenigsten Unternehmen dürfte die Hilfe allerdings diese Höhe tatsächlich erreichen. Darüber hinaus sieht die Bekanntmachung des Finanzministeriums auch eine neue Anschubhilfe in Höhe von 20% der Lohnsumme vor, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisebranche. Die Anschubhilfe wird zusätzlich zu der allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat gewährt.

Die allgemeine Personalkostenpauschale sieht vor, dass Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt sind (beispielsweise geringfügig Beschäftigte oder temporäre Arbeitskräfte) pauschal mit 20% der förderfähigen Fixkosten berücksichtigt werden (zur Personalkostenpauschale siehe Punkt 2.12. der FAQ). Die Anschubhilfe ist daher auch hilfreich für zahlreiche Beschäftigte, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wie etwa temporäre oder saisonale Arbeitskräfte oder geringfügig Beschäftigte. Zudem setzt der Bund seine Ankündigung um und ermöglicht Veranstaltern und Kulturschaffende die Geltendmachung von Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsdatum angefallen sind.

Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a. Miet- und Pachtkosten für Veranstaltungsstätten, Werbekosten, Veranstaltungstechnik - und Ausstattung, mobile Infrastruktur, Sanitätsanlagen, Transport und Logistik, Marketing und Kommunikation, Reise- und Unterbringungskosten, Catering (inkl. Einkauf), Ticketing-Kosten, oder auch die Kosten zur Abwicklung der Absage/Verschiebung.

- Hier nochmal der Link zu den FAQ: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 

Leitfaden zur finanziellen Unterstützung (Quelle: Ehrenamt24.de)

Soforthilfen & Förderprogramme für Vereine

Die Corona-Krise hat vielen Vereinen schwer zugesetzt – Veranstaltungen wurden abgesagt, Mitgliedsbeiträge sind weggebrochen und Spendengelder wurden einbehalten.

Aufgrund der hohen Anfrage bzgl. möglicher Corona Soforthilfen für Vereine haben wir nun einen Artikel verfasst, der Orientierung darüber geben soll, wo Vereine welche finanzielle Unterstützungen bekommen können.

1. Corona-Überbrückungshilfen der Bundesregierung

2. Corona Soforthilfen der Bundesländer

3. Corona Finanzhilfen von unabhängigen Initiativen

4. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Vereine

 

4.) Wichtige Infos zum Vereinsleben:

Weiter unten zu dieser Mail könnt ihr den Vereinsinformationsbrief 409 von unserem Kooperationspartner VEREINSKNOWHOW lesen. Diesen Newsletter empfehlen wir Euch auch anzufordern, er kommt regelmäßig und kostenfrei. Zur Zeit stehen wieder sehr gute Seminare an und wichtige Themen zum Vereinsleben.

Im Mitgliedergeschützten Bereich gibt es noch weit mehr Informationen. Hier haben alle Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation einen kostenfreien Zugang, da wir als Verband die Kosten hierfür jährlich übernehmen.

Passwort/Zugangscode haben wir Euch bereits mitgeteilt - teilweise liegt diese Information jedoch weit zurück und ist in den Vereinen nicht mehr auffindbar. Wer sich hierzu erneut informieren will, dem können wir die Zugangsdaten erneut zusenden (z.B. für Schatzmeister sehr interessant)

Wir hoffen nun, dass wir nicht zu viel Informationen auf einmal zugesandt haben. In Kürze informieren wir Euch noch zu den Änderungen bei der GEMA und auch über die Ergebnisse der CLUBSTUDIE.

Clubstudie / Jazzpreis / Musikfonds / Musikclubs-Kultureinrichtungen?

1.) Erste Ergebnisse der Clubstudie2.) Deutscher Jazzpreis / Nachfolger Echo / Die Nominierten3.) Förderung für Jazzmusiker: Musikfonds4.) Musikclubs sollen als Kultureinrichtungen anerkannt werden1. Erste Ergebnisse der ClubstudieDie von der INITIATIVE MUSIK beauftragte Clubstudie über alle Musikspielstätten in Deutschland ist abgeschlossen und die ersten Ergebnisse wurden auf den Messen JAZZAHEAD! und der c/o Pop bereits vorgestellt. Am 28. Mai findet die offizielle Pressekonferenz für die Publikation, die bis dahin fertiggestellt sein wird statt. Einen kleinen Überblick der Präsentation (in Englisch) auf der Jazzahead haben wir Euch bereits auf unsere Homepage online gestellt.Wir möchten nun eine Arbeitsgruppe gründen (digitale Besprechungen/Zoom), um aus diesen Ergebnissen Forderungen für Förderkonzepte unserer Jazzclubs zu entwickeln. Wer hierfür Interesse hat, möge sich bitte melden.Informationslink: ClubstudieDie Deutsche Jazz Föderation ist Mitglied des Beratungsgremiums, vertreten durch ihre Präsidentin Yvonne Moissl.          +++               +++2. Der DEUTSCHE JAZZPREIS (ehemals Jazz-ECHO)Endlich ist er wieder da, der Preis für den besten Jazz, die besten Jazzmusiker. Der von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters ins Leben gerufene Deutsche Jazzpreis wird erstmals am 3. Juni 2021 in einer digitalen Preisverleihung  in 4 Locations als Livestream verliehen. Hierfür wird eine mehrstündige Sendung abends auf ARTE gezeigt, die auf dem Elbjazz Festival in Hamburg, Schiffsbauhalle, produziert wird. Die weiteren beteiligten Livestream-Spielstätten sind: A-Trane in Berlin, Ella & Louis in Mannheim, sowie die Unterfahrt in München. Moderatorin der Preisverleihung ist die bekennende Jazzliebhaberin Pinar Atalay. Realisiert wird der Deutsche Jazzpreis von der Initiative Musik gGmbH mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Nominierten wurden bereits bekannt gegeben und es zeichnet sich eine sehr interessante Künstlerschaft ab:Die Unabhängige Fachjury benennt 81 Nominierte in 5 Hauptkategorien. Die Nominierten stehen inzwischen fest. In elf Kategorien konnten Bewerbungen von u.a. Künstler:innen, Komponist:innen, Labels und Verlagen für den Deutschen Jazzpreis eingereicht werden. Vorschläge für potenzielle Preisträger:innen in den übrigen Kategorien erfolgten durch die unabhängige Fachjury, die mit ihren 25 Persönlichkeiten die gesamte Bandbreite der Jazzszene abdeckt. Sie setzt sich aus je fünf Personen der Bereiche Künstler:innen, Labels/Verlage, Clubs/Festivals, Management/Agenturen sowie Journalist:innen/Medienvertreter:innen zusammen.

Die Hauptjury, bestehend aus Mitgliedern der Fachjury und jazzaffinen Persönlichkeiten des kulturellen öffentlichen Lebens, bestimmt daraufhin die Preisträger:innen. Die Mitglieder der Hauptjury werden in Kürze bekanntgegeben.

Weitere Informationen zum Preis, zu den Nominierten und zur Fachjury: Webseite des Deutschen Jazzpreises

Die Deutsche Jazz Föderation ist mit ihrer Präsidentin, Yvonne Moissl, im Beirat des Deutschen Jazzpreises vertreten. Der Beirat hat die Aufgabe, das gesamte Projekt in seiner Neuprojektierung zu begleiten und zu beraten. Wir bitten Euch nun, in Euren sozialen Netzwerken für die Live-Sendung in ARTE und für den Preis zu werben:

Bitte nutzt den Hashtag #jazzpreis21 in den sozialen Netzwerken: Twitter | Instagram | Facebook
Weitere Downloads

               +++       +++3.) Förderung für Jazzmusiker: M U S I K F O N D SAuch dieses Förderprojekt der Initiative Musik legen wir Euch zur Weitergabe an Eure regionalen Künstler ans Herz. Wir hoffen, dass sich möglichst viele Jazzensembles bewerben. Bitte einfach hier rauskopieren und an Eure Musikerkontakte schicken:
Der Musikfonds e.V. legt eine zeitlich befristete stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands der aktuellen Musik auf (FEB), im Rahmen des Programms „NEUSTART KULTUR“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Anträge sind bis zum 21. Mai möglich und sollten möglichst schnell beantragt werden. Die Förderhöhe variiert je nach der Größe der Band zwischen 6.000 Euro und maximal 24.000 Euro.

Näheres hierzu in diesem .pdf
 
4.) Musikclubs sollen als Kultureinrichtungen anerkannt werden.Der Bauausschuss des Deutschen Bundestages sprach sich in seiner Sitzung am 5. Mai 2021 in einem Entschließungsantrag zum Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD (hier als PDF) fast einstimmig dafür aus, die Baunutzungsverordnung anzupassen. Diese Änderung bedeutet, dass Musikspielstätten nicht mehr als Freizeitanlagen und Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Vorgetragen wurde dies im Rahmen einer Beschlussempfehlung vom 7. Mai durch Thore Debor, Sprecher des Arbeitskreises Kulturraumschutz des Partnerverbandes LiveKomm. Top 36 

Damit wären die Musikspielstätten nicht mehr gleichgestellt mit Spielhallen, Wettbüros und Sex-Kinos, sondern würden mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern gleichgestellt.

Laut der LiveKomm, dem Bundesverband der Musikspielstätten  (Rock- und Popmusik) in Deutschland e.V., würde das Herauslösen von Musikclubs aus der Vergnügungsstättenverordnung einen Meilenstein der Stadtentwicklung auf Bundesebene darstellen: Die Neugründung und Umsiedlung von Musikclubs würde durch diese Entscheidung begünstigt und könne eine starke Signalwirkung auf Bundesländer und Kommunen entfalten. 

Als Deutsche Jazz Föderation e.V. unterstützen wir ausdrücklich das Engagement der LiveKomm e.V. für dieses Projekt.

                            + + +               + + +

Wir hoffen nun, dass ihr mit diesen Informationen näheren Zugang zu den wichtigen Themen für die zukünftige Gestaltung der Live-Musiklandschaft in Deutschland bekommt. Wir freuen uns immer, wenn Interesse an Beteiligung besteht und schließen Euch gerne in diesem Aufgaben mit ein. Einfach anrufen - das genügt.



Neuste Meldungen der

Initiative Musik

1) DEUTSCHER JAZZPREIS - JETZT BEWERBEN !

Der Deutsche Jazzpreis der Kulturstaatsministerin Monika Grütters feiert im Juni 2021 Premiere.........

2) HILFSPROGRAMM MUSIKER*INNEN - SPENDENAKTION GEHT WEITER

Der aktuelle Shutdown hat uns leider alle im Griff, Musiker*innen können z.B. seit vielen Monaten kaum auftreten und verlieren weiterhin wichtige Einnahmen. Deshalb setzen wir unser Hilfsprogramm für Musiker*innen und Musikschaffende fort........

3) ZWISCHENSTAND NEUSTART KULTUR: ÜBER 500 PROJEKTE BEWILLIGT

Im NEUSTART-KULTUR-Programm für die Förderung von Musikclubs konnten bereits 350 Anträge aus allen Bundesländern bewilligt werden.........

4) LIVE 100 - PROGRAMMANPASSUNG AUFGRUND DES ZWEITEN LOCKDOWNS

Aufgrund des zweiten Lockdowns wurde das Programm Live 100 für die aktuelle Förderrunde erneut angepasst:

  • Die Projektlaufzeit verlängert sich um weitere 3 Monate bis zum 31. Mai 2021.
  • Die Zwischennachweise können auch kleinteiliger eingereicht werden, nämlich ab einem und bis zu 12 Grassroot-Konzerten je Nachweis.

Alle Einzelheiten im .pdf zum download



Die sogenannte Feldphase startet heute 27.09.2020

Clubstuddie Initiative Musik

heute wollen wir Euch auf die nun in die Befragungsphase gehende Clubstudie hinweisen.

Genauerere Informationen findet ihr auf der Homepage der Inititative Musik  und auch in diesem .pdf . Bitte nehmt unbedingt daran teil!! Wir brauchen diese Daten dringend, damit die Fördertools für die Clubszene genauer angepasst werden können.



Coronavirus in Deutschland



19.08.2020

Förderprogramm NEUSTART KULTUR der Bundesregierung ist online


14.07.2020

Liebe Mitglieder und Jazzfreunde,

Die Corona-Epidemie hat unsere Welt völlig aus den Angeln gehoben. Viele Kollegen aus der Veranstaltungswirtschaft, angefangen bei Soloselbständigen (EK - Eingetragene Kaufleute, Freiberufler mit und ohne Gewerbe) den Kreativen und Veranstaltern (SEU - Selbständige Einzelunternehmer, Vereine) über KMU (Kleine- und Mittelständisches Unternehmenwie GBR, Unternehmergesellschaft/UG, GmbH etc.) bis hin zu geförderten Kultureinrichtungen der öffentlichen Handleiden unter der Situation, die Ersten gewesen zu sein, die Ihre Aktivitäten niederlegen mussten und sicher auch zuden Letzten gehören werden, die ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit wieder aufnehmen können, oder jetzt in der unerträglichen Situation sind, teils unwirtschaftliche Veranstaltungen durchführen zu müssen.
Ein großes Thema, dass auch die Clublandschaft des Jazz berührt und nicht ohne Blessuren an ihr vorbeigeht.

Wie öffnen die Jazzclubs behutsam ihre Tore?

Nun steht eine neue Aufgabenstellung an:

Wie öffnen die Jazzclubs behutsam ihre Tore?

Dies ist vor allem geregelt durch die Auflagen in den jeweiligen "Hygienevorschriften zum Schutze der Bevölkerung" der einzelnen Bundesländer. Da diese Informationen sich stark unterscheiden können, abhängig von den Fallzahlen der Covid-19 (Coronavirus) Infiziertenin den jeweils betreffenden Bundesländern/Landkreisen, ist die jeweils gültige Landesverordnung auf den Online-Seiten/Homepages der Bundesländer und auch die Hygieneverordnung der jeweiligen Städte/Landkreise zu beachten und danach zu handeln. Ausnahmen sind auch vereinbar - dies muss mit der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde abgestimmt werden.

Wir empfehlen den Clubs die Öffnung.

Wir empfehlen den Clubs die Öffnung.

Fast in allen Bundesländern gilt schon wieder das Versammlungsrecht ab 250-350 Personen - Restaurants haben auch bereits wieder geöffnet - die eine oder andere OpenAir und Indoor-Veranstaltung mit höheren Besucherzahlen sind ebenso unter Auflagen am Start. Bei den jeweiligen Hygienevorschriften ist daher zu prüfen, wie viele Personen nun in die jeweiligen Clubs eingelassen werden können, um den Betrieb wieder aufzunehmen.

Dies auch, um  Auftritte zu ermöglichen und damit die Existenz der Künstler zu sichern.

Strukturfonds zur Rettung der Kulturszene

Mit dem in Kürze (Anfang Juli) durch den Bundesrat genehmigten "Strukturfonds zur Rettung der Kulturszene" werden diverse Hilfsangebote veröffentlicht, die von den Veranstaltern und Jazzclub-Betreibern genutzt werden können. - Jedoch, der Topf hat nur 150 Millionen für kulturelle Spielstätten vom Gesamtbudget von 1 Mrd. Euro. Hier steht an, dass man als Veranstalter und Betreiber eines Clubs sehr zügig seinen Antrag stellt, da wir davon ausgehen, dass dieses Budget sehr kurzfristig ausgeschöpft sein wird.

Zu erwarten sein wird: Investitionshilfe für Ausstattung von Hygienemaßnahmen in den Spielstätten, Finanzielle Zuschüsse und Überbrückungshilfen, Anträge zur Unterstützung von digitalen Programmen in den Spielstätten sowie auch andere Fördermaßnahmen. Hier bestehen demnach unterschiedliche Förderprogramme und ihr, liebe Mitglieder solltet diese Angebote alle nutzen, um Eure Spielstätten abzusichern.

Kulturstaatsministerin will Clubs mit 150 Millionen Euro retten. (27. Juni 2020, 6:14 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE)

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern beste "Genesung" ihrer Spielstätten und Rückkehr zur Normalität.
Bei Fragen und Sorgen stehen wir weiterhin in unserer Geschäftsstelle zur Hilfe.

Viel Erfolg!
Euer Vorstand


Die vielen Hilferufe und Rückfragen zu speziellen Fragen konnten wir in den ersten Monaten noch gut bearbeiten. Parallel dazu haben wir einige Newsletters gesandt, um die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Wir stellen diese Newsletters hier nochmals zur Verfügung.

(Die Neusten zuerst)



Unsere ersten Meldungen zur Corona Krise veröffentlichten wir am 02.03.2020. Hier ein Rückblick

Meldungen öffnen.

Stand: 02.03.2020 14:59 Uhr

Risiko: mäßig

Wie gefährlich ist das Coronavirus? Das Robert Koch-Institut hat inzwischen seine Bewertung auf "mäßig" hochgestuft. Die Lage müsse jeden Tag neu betrachtet werden.

... mehr

Der Präsident des Robert Koch-Institutes (RKI), Lothar Wieler, hat in einer Pressekonferenz von Experten auf die Dynamik der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hingewiesen - weltweit und in Deutschland. Er bestätigte, dass jetzt in zehn der 16 Bundesländer Fälle des neuartigen Coronavirus nachgewiesen seien: 150 Infektionen insgesamt.

Das RKI setzte die Bewertung des neuen Coronavirus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland leicht herauf. Die Risikoeinschätzung sei auf "mäßig" gestellt worden, sagte Wieler. Bisher wurde sie als "gering bis mäßig" eingestuft. Die Lage müsse wirklich jeden Tag neu bewertet werden.

Er verstehe die Angst der Bevölkerung, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Er riet Patienten mit Symptomen, die Kontakt zu Infizierten gehabt haben oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt seien, nicht in Arztpraxen zu gehen, sondern sich telefonisch, über Hotlines und behördlichen Websites zum Coronavirus zu informieren

Auflagen statt Absagen

Welche Parameter gelten für Veranstaltungen?

... mehr

Für Großveranstaltungen gelten laut Spahn unter anderem die Parameter: "Wie ist der Teilnehmerkreis? Sind Teilnehmer aus Risikogebieten dabei?" Auch die Frage nach der Belüftung sei wichtig. Statt eine Veranstaltung abzusagen, könnten auch Auflagen gemacht werden. Nur die Gesundheitsbehörden vor Ort könnten das entscheiden.

"An bestimmten Stellen in Deutschland wird der Alltag ein Stück eingeschränkt sein müssen", sagte Spahn etwa mit Blick auf Schulschließungen. Es gelte, die Virus-Ausbreitung zu verlangsamen, einzudämmen und damit für den einzelnen, aber auch für die gesamte Gesellschaft besser handelbar zu machen.

Er verstehe, dass es Unsicherheit in der Bevölkerung gibt. Was Hamsterkäufe und Panikmache angeht, appellierte Spahn jedoch an die Vernunft: Es bestehe kein Anlass davon auszugehen. dass Lebensmittel knapp werden. Das sei eine gemeinsame Verantwortung.

Wie auch beim Desinfektionsmittel, das vielerorts ausverkauft ist: Im Alltag sei das Verwenden von Desinfektionsmittel gar nicht nötig, so Petra Gastmeier. Die Medizinerin leitet das Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité Berlin und sagte: "Gründliches Waschen mit Wasser und Seife ist völlig ausreichend, um das Virus abzutöten." Sie nannte es "eine Frage der Solidarität", auf Desinfektionsmittel oder Schutzausstattung zugunsten der Beschäftigten des Gesundheitswesens zu verzichten.

Das Robert Koch Institut

Empfehlungen für Veranstaltungen:

Müssen bei Veranstaltungen besondere Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden?

Bei Messen, Kongressen oder Veranstaltungen ist es allgemein empfehlenswert, auf Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Dazu zählen regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie gute Belüftung des Veranstaltungsortes. Veranstalter können Teilnehmer und Teilnehmerinnen darüber hinaus organisiert und strukturiert über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene aufzuklären. Die Zuständigkeit bezüglich Veranlassung von Maßnahmen für Messen und Messebesucher obliegt den lokalen Behörden vor Ort. Menschen, die an akuten respiratorischen Erkrankungen leiden sollten generell lieber zuhause bleiben - v.a. um sich selbst zu schonen, aber auch, um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind in erster Linie angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Bei einer weiteren Verbreitung der Erkrankungen können auch weitreichendere Maßnahmen wie bestimmte Auflagen für Messen etc. von den zuständigen Gesundheitsämtern veranlasst werden.

Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden:

Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene 
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren•Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten
  • Veranstaltung verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

... mehr



Ab heute, 03.02.2020 läuft das neue Förderprogramm der Initiative Musik e.V. an.

Live 100

Programm zur Förderung von Kleinkonzerten

Das Antragsverfahren für die erste Förderrunde von Live 100 läuft bis zum 23. Februar 2020, 18 Uhr.

LINK zum Förderantrag

Ab heute, 03.02.2020 läuft das neue Förderprogramm der Initiative Musik e.V. an.

Die ersten Konzerte von Nachwuchskünstler*innen – gerade außerhalb ihrer Heimatregion – finden in sogenannten „Grassroots Venues“ statt. Dieser Titel, in Großbritannien entstanden, bezeichnet Clubs, die Newcomer*innen einen Live-Auftritt anbieten. Diese Konzerte werden meist mit weniger als 100 Besucher*innen wahr genommen - bedeutet, dass die Künstler nur wenige Auftrittsmöglichkeiten haben. Mit dieser Kleinstförderung des Bundes lassen sich nun anteilige Kosten für Gagen und Reisen etwas mitfinanzieren.

... mehr

Mit dem neuen Förderprogramm Live 100 sollen daher Anreize für mehr Nachwuchskonzerte sowie experimentelle Formate für bis zu 48 Kleinkonzerte im Jahr geschafft werden. Für jede dieser Veranstaltungen gehen 100 Euro als Gagenanteil an die auftretenden Künstler*innen/Bands und 100 Euro an den Club. Dies ist eine ideale Gelegenheit für Jazzclubs, die sich hier für Ihre Konzerte eine kleine Förderung holen möchten. 200 Euro Zuschuss von der
Inititative Musik: Klein aber Fein!

Die ausführliche Programmbeschreibung sowie alle Informationen zu wichtigen Fristen, zum Antragsstart und zum Förderverfahren werden in Kürze hier veröffentlicht.

Logos


Mitgliederversammlung 2019

Samstag, 14. Dezember 2019, 16.00 Uhr

Frankfurt am Main, Jazzkeller Frankfurt

Wir treffen uns im Jazzkeller Frankfurt, Kleine Bockenheimer
Straße 18a im Zentrum der Stadt Frankfurt. Der offizielle Teil der JHV befasst sich mit Wahlen und mit dem Geschäftsbericht 2018; Informationen zum APPLAUS und anderen bundesweiten Ausschreibungen – sowie dem neuen Deutschen Jazzpreis (anstelle Jazz-ECHO) und der Jazzahead! 2020 in Bremen.



Etwas zur Historie der Deutschen Jazz Föderation e.V.

Jazz Podium 1953

Jazz Podium 1953 
Jazz Podium 1953

Einblick in die Organisation der DJF 1953

JAZZ-SPIEGEL der Deutschen Jazz-Föderation

Rundblick über Westdeutschland - 1. Deutsches Jazz-Festival

Festival 1956: Nachlese



Ein Berliner holt den Jazz-Nachwuchs nach Wölfterode

Wölfterode - Jahrelang lebte Musikpädagoge Lutz Fußangel mit seiner Famllle ln Berlln. Bald Jedoch will er dem Großstadtgetümmel entfliehen und ein Haus Im Sontraer Ortsteil Wölfterode beziehen. Dieses besitzt er schon seit 2016 und bietet dort Jazzworkshops für Kinder und Jugendliche an.



Künstlersozialabgabe auch 2020 stabil bei 4,2 Prozent

Pres­se­mit­tei­lun­g des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist heute,5. September 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

" Ich freue mich, dass der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2020 mit 4,2 Prozent stabil bleibt. Damit steht die Künstlersozialversicherung weiterhin auf solidem finanziellen Fundament. Ein Hauptgrund dafür ist nach wie vor die deutlich ausgeweitete Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse infolge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Seither hat sich die Zahl der Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen, stetig erhöht und stärkt so eine gerechte Lastenverteilung."

Weitere Informationen



Die Violine ist "Instrument des Jahres" 2020

Instrument des Jahres 2020 
Instrument des Jahres 2020

... mehr

In jedem teilnehmenden Bundesland wird das Projekt durch eigene Schirmherrinnen und Schirmherren unterstützt. Jedes Bundesland hat seine eigene Vorgehensweise, um das Länderübergreifende Ziel zu erreichen: Neugier und Aufmerksamkeit für die vielen Facetten der Geige zu wecken.  Die Website www.instrument-des-jahres.de ist ab dem 9. Januar 2020 online und verknüpft u.a. die Projektinformationen der Länder. Nähere länderspezifische Informationen sowie Einladungen zu Pressegesprächen erhalten Sie von den zuständigen Landesmusikräten:


die Landesmusikräte

Baden-Württemberg 
www.lmr-bw.de
Berlin
Schirmherrin: Nadine Contini (rsb)
www.landesmusikrat-berlin.de
Brandenburg
Schirmherrin: Elisabeth Glass
www.landesmusikrat-brandenburg.de
Bremen
www.landesmusikrat-bremen.de
Hamburg
www.lmr-hh.de
Hessen
www.landesmusikrat-hessen.de
Saarland
Schirmherr: Wolfgang Mertes
www.lmr-saar.de
Schleswig-Holstein
Schirmherr: Daniel Hope
www.landesmusikrat-sh.de
Thüringen
www.lmrthueringen.de



Evaluation „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“



Breite Jazz-Allianz veröffentlicht Erklärung zur Gleichstellung von Frauen im Jazz und ruft zur Mitzeichnung auf

Deutsche Jazz Föderation gehört zu den Erstunterzeichnern

In der Erklärung wird festgestellt, dass die Jazzszene in Deutschland nach wie vor maßgeblich von Männern geprägt ist. Laut der Jazzstudie 2016 machen Frauen nur ein Fünftel der Jazzmusiker*innen aus. In der Erklärung wird nicht nur die aktuelle Situation beschrieben, sondern es werden auch konkrete Forderungen formuliert. Diese beziehen sich unter anderem auf die Bereiche Aufklärung und Sensibilisierung, Pädagogik, Förderprogramme, Ämter und Gremien und die öffentliche Darstellung von Frauen und Männern im Jazz.

... mehr

Die von rund 80 Personen und Institutionen unterzeichnete Erklärung wird zum Abschluss des UDJ-Jazzforums im Kulturzentrum Pavillon Hannover am 12. Oktober 2018 eine wichtige Rolle spielen. Zunächst wird die Union Deutscher Jazzmusiker vorstellen, welche konkreten Maßnahmen die Musikervertretung als Initiatorin der gemeinsamen Erklärung selbst umsetzen wird.

Anschließend werden auf dem Abschlusspanel zur „Chancengleichheit im Jazz“ folgende Teilnehmer*innen diskutieren:

  • Erhard Grundl (Kulturpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
  • Helge Lindh (Stellvertretender kulturpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion SPD)
  • Dr. Cornelie Kunkat, Referentin für Frauen in Kultur und Medien beim Deutschen Kulturrat
  • Birgit Fritzen, Sprecherin der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen
  • Friederike Darius, Managerin der WDR-Bigband



Zweite Förderrunde des Digitalisierungsprogramms für Musikclubs startet am

15. Januar 2018

Sie sind nicht angemeldet

  • Musikclubs werden erneut bei der Modernisierung ihrer Technik gefördert
  • Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt 1 Million Euro bereit
  • Initiative Musik realisiert das Programm mit der LiveKomm als Fachpartner
  • Antragsstart: 15. Januar 2018, 10 Uhr

...weiter - lesen

Berlin/Hamburg, 14. Dezember 2017

Das Förderprogramm der Initiative Musik „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ geht am 15. Januar 2018 in die zweite Förderrunde. Betreiber* von Musikclubs können für ihre Umrüstungen von analoger auf digitale Aufführungstechnik eine Förderung beantragen. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1 Mio. Euro bereit. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Clubs ermöglicht innovative Konzerterlebnisse und unterstützt somit die kulturelle Vielfalt. Insbesondere für Newcomerbands ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten gerade auch in kleineren Clubs austesten können, denn der souveräne Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen sind essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung. In der erfolgreichen ersten Förderrunde der Digitalisierung konnten im Frühjahr und Sommer 2016 über 200 kleinere und mittelgroße Clubs im gesamten Bundesgebiet die notwendige Umstellung auf die digitale Sound- und Lichttechnik vornehmen.

Das deutsche Popförder- und Exportbüro Initiative Musik realisiert das Programm gemeinsam mit der LiveMusikKommission (LiveKomm) als Fachpartner. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland übernimmt u.a. die Antragsberatung. Kofinanziert werden wieder digitale Monitor- und Hauptmischpulte, Lichtmischpulte sowie digitales Showlicht und DJ-Set-ups. In der zweiten Förderrunde wird erstmals auch sogenanntes „peripheres digitales Equipment“ gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Audionetzwerke, die Soundingenieuren einen Netzwerkzugriff auf alle Komponenten der Beschallungstechnik ermöglichen. Die Investitionen werden gestaffelt mit 900 bis maximal 10.000 Euro bezuschusst. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Antragsberechtigt sind Betreiber von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musikkonzerten pro Jahr. Das bewährte Förderverfahren bleibt unverändert.

Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren startet am 15. Januar 2018, 10 Uhr. „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen.  

* Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung. Zugunsten der Lesbarkeit der Texte wird vorwiegend die maskuline Form gewählt.


Weitere Informationen
initiative-musik.de/digitalisierung

Kontakt:

Initiative Musik gGmbH
Friedrichstraße 122
10117 Berlin
Michael Wallies
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit +49 (0)30 - 531 475 45 14
michael.wallies@initiative-musik.de
www.initiative-musik.de

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für die Sparten Rock, Pop und Jazz, gefördert durch GVL und GEMA

Live Musik Kommission e.V.
Geschäftsstelle Hamburg
Kastanienallee 9
20359 Hamburg
Christian Ordon
Assistenz des geschäftsführenden Vorstands der Live Musik Kommission e.V. +49 (0)40 - 235 184 16, christian.ordon@livekomm.org
www.livekomm.org

Der Bundesverband LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) setzt sich als Interessenvertretung für die Belange der Livemusikclubs und kleinen bis mittelgroßen Festivals ein. 

Downloads

Logos
Logo

Förderprogramm zur technischen Modernisierung hilft 158 Liveclubs

Wer anspruchsvolle Livemusikprogramme realisieren will, benötigt nicht nur ein gutes Gespür für spannende Bands, Musikerinnen und Musiker. Die Clubs brauchen auch hochwertige Technik, um den gestiegenen Ansprüchen der Künstler und des Publikums gerecht zu werden. Aber gerade kleine bis mittlere Musikclubs sind finanziell oft nicht in der Lage, in neue und bessere Veranstaltungstechnik zu investieren. Gemeinsam mit der LiveKomm hat die Initiative Musik deshalb in diesem Jahr das Förderprogramm "Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland" organisiert und umgesetzt.

...weiter - lesen - interessant

Unterstützt wurden 158 Musikclubs aus 15 Bundesländern mit Förderbeträgen zwischen 900 und 10.000 Euro. Die Gesamtkosten der Investition konnten 1.000 bis 20.000 Euro betragen, wobei die Differenz als Eigenanteil von den Clubs getragen werden musste. Mit 65 Prozent der Förderbeträge wurde die Sound- und Backlinetechnik erneuert, gefolgt vom Ausbau direkter Bühnen- und visueller Aufführungstechnik. Für das Programm und die Durchführung durch die Initiative Musik wurden von der BKM und Parlament eine Million zur Verfügung gestellt. Mit der Förderung konnten die Musikclubs Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 1,35 Millionen Euro tätigen.

Verteilung der Förderungen nach Bundesland

Verteilung der geförderten Clubs nach Bundesland 
Verteilung der geförderten Clubs nach Bundesland

Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland II

  • Antragsstart: 15. Januar 2018, 10 Uhr

Folgende Unterlagen müssen dann eingereicht werden:

  • vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • unterzeichnete und vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung
  • ein lückenloses Jahresprogramm (Programmhefte, Flug– und Faltblätter oder ggf. Zeitungsberichte)
  • die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA oder vergleichbares) 
  • verbindliches Angebot für die geplante Anschaffung
  • Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung des Antragstellers in Kopie
  • gemeinnützige Vereine: Kopie des vom Finanzamt erteilten Gemeinnützigkeitsbescheids
  • Finanzplan



Künstler- und Infrastrukturförderung – Neue Jury berufen

Seit der 34. Förderrunde gibt eine neue 12-köpfige Jury für unsere Künstler- und Infrastrukturförderung. Diese Jury wurde gemeinschaftlich von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Gesellschaftern der Initiative Musik, GVL und Deutscher Musikrat, berufen. Neun der zwölf Experten sind erstmals in einer Jury für die Initiative Musik tätig. Mit dabei sind z. Bsp. Musiker, Label- und Künstlermanager sowie Musikverleger.

...weiter - lesen

34. Förderrunde im Überblick

Künstlerförderung

  1. Adulescens, Augsburg. Bayern
  2. Anna-Marlene Bicking, Potsdam, Brandenburg
  3. Brothers of Santa Claus, Freiburg, Baden-Wuerttemberg
  4. Burning Down Alaska, Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
  5. Compressorhead, Berlin, Berlin
  6. Die Höchste Eisenbahn, Berlin, Berlin
  7. Dillon, Berlin, Berlin
  8. Doctorella, Berlin, Berlin
  9. Eva Klesse Quartett, Leipzig, Sachsen
  10. Filippa Gojo Quartett, Köln, Nordrhein-Westfalen
  11. Fischer Spangenberg Quartett, Hamburg, Hamburg
  12. HABERECHT4, Zornheim, Rheinland-Pfalz
  13. I Heart Sharks, Berlin, Berlin
  14. Jonathan Kluth, Berlin, Berlin
  15. Kofelgschroa, Unterammergau, Bayern
  16. Lena Willikens, Köln, Nordrhein-Westfalen
  17. Matthias Lindermayr, Berlin, Berlin
  18. Max Graef Band, Berlin, Berlin
  19. MEUTE, Hamburg, Hamburg
  20. Patrick Richardt, Krefeld, Nordrhein-Westfalen
  21. Peak City, Berlin, Berlin
  22. The Trouble Notes, Berlin, Berlin
  23. The/Das, Berlin, Berlin
  24. Val Sinestra, Berlin, Berlin 
  25. Vivie Ann, Hamburg, Hamburg
  26. Xavier Darcy, Oberpframmern, Bayern

Infrastrukturförderung

  1. Nights, Stadt nach Acht Konferenz, Berlin, Berlin
  2. Operation Ton/ RockCity Hamburg e.V:, Hamburg, Hamburg
  3. Independent Label Market 2016, Berlin, Berlin
  4. Startschuss @ Nürnberg Pop, Bavarian Talents 2016, Nürnberg, Bayern

Weitere Informationen zur Förderjury und zur 34. Förderrunde

Willenserklärung von Musikern und Veranstaltern im Jazz

Deutschland verfügt über eine der künstlerisch kreativsten, vitalsten und produktivsten Szenen im Bereich des Jazz und der aktuellen improvisierten Musik in Europa.

Damit diese zur Geltung kommen kann, bedarf sie jedoch einer Jazz-Live-Kultur, zu deren existentiellen Bedingungen eine aktive Partnerschaft zwischen Spielstätten, FestivalveranstalterInnen und MusikerInnen gehört. Spielstätten des Jazz sind Keimzelle und Herz einer lebendigen, vielfältigen und spannenden Jazz-Szene, deren Erhalt und Weiterentwicklung wesentlich auf Live-Darbietung angewiesen ist.



70 Jahre
Deutsche JAZZ Föderation e.V.

Vielleicht nochmal 70 Jahre ...

70 Jahre Deutsche Jazz Föderation

Der Vorstand lud zum Jubiläumsfest am Samstagabend, dem 10. September 2022 ab 17.30 Uhr ein. Unser Bundesverband feiert den ältesten föderalen Zusammenschluss von Veranstaltern in Deutschland, dieser ist auch einzigartig in ganz Europa. Eine lange Geschichte, die der Liebe zum Jazz bis heute folgte, Künstler und Künstlerinnen förderte und Stars und Newcomer begleitete.

Sehen Sie hier den Film zur Geschichte des "Deutschen JAZZ Föderation e.V", der anläßlich der Jubiläumsfeier in Dresden im Jazzclub Tonne vorgestellt wurde.



Ergebnisse der Clubstudie Jazz

Clubstudie Jazz

Bremen, 30. April 2021

Clubstudie Jazz

Am 30. April wurde im Rahmen der jazzaheadt! in Bremen, die auch nur virtuell stattgefunden hat, die Clubstudie vorgestellt , die von der Universität Köln, Heiko Rühl, Dipl. Soz. erarbeitet wurde. Gestützt wurde diese Studie auch durch Befragung der Mitglieder der Deutschen Jazz Föderation e.V.

Dank an diejenigen von Euch, die sich hieran beteilgt haben.

Da diese Studie auch dem internationalen Publikum präsentiert wurde, ist diese in Englisch gehalten. Sie ist hier nur auszugsweise mit dem Blick auf die Jazzspielstätten dargestellt

Clubstudie Jazz

Stellungnahme der DJF zu Clubstudie

Die komplette Studie wird ab Mail erhältlich sein.



Nachruf

Eugen Hahn ist tot

Liebe Freunde des Jazz, liebe Mitglieder!

Der gesamte Vorstand der Deutschen Jazz Föderation steht in stiller Trauer zum Tode von Eugen Hahn. Er war in ganzer Hinsicht ein Unikat.

Einer, der noch die Entstehung der Deutschen Jazzszene von Anbeginn nach dem 2. Weltkrieg miterlebt hatte, einer, der selbst mehrere Instrumente spielte und sich dann für den Kontrabass entschied und in vielen Jazzgruppierungen mitspielte, einer, der die Künstler von ihren Anfängen in Deutschland national wie international her kannte, einer, der die Jazzmusiker aus allen Teilen der Welt nach Frankfurt holte, einer, der als Jugendlicher schon die Jazzmusik bewunderte und seine Begeisterung für diese Musik im Jazzkeller Frankfurt am Leben hielt und und und...

Dieser kleine Jazzclub, einst gegründet von den Mitbegründern des bundesweiten Verbands der Jazzspielstätten, der Deutschen Jazz Föderation, hat Geschichte geschrieben – wir werden Dich vermissen, Eugen!

… und war es doch noch nicht so vor langer Zeit, dass wir die Jahreshauptversammlung des Verbands im Jazzkeller Frankfurt durchgeführt hatten. Ein agiler, immer freundlicher und hilfsbereiter Mensch – er hinterlässt eine große Lücke in der Deutschen Jazzclub-Szene.

Der Jazzkeller Frankfurt ist die älteste noch bestehende Musikspielstätte Deutschlands. Seine Kinder wollen den Club weiter betreiben. Wir hoffen, dass der Wechsel gelingt. Es wäre schade, wenn dieses Kleinod verloren ginge. Was sagte man von Eugen Hahn immer: "Der Hüter des Feuers..."

Vorstand Deutsche Jazz Föderation e.V.

Er holte die Welt in den Jazzkeller

Nachruf von Claus-Jürgen Göpfert / Frankfurter Rundschau

Eugen Hahn, der Organisator des Kultortes der Szene, ist im Alter von 79 Jahren gestorben.

Neunzehn steinerne Stufen ging es eine schmale Treppe hinunter in seine Welt. Unten stand Eugen Hahn und begrüßte den Besucher mit den Worten „Mensch, kumm rin“. Den Berliner Tonfall, den Dialekt der Stadt, in der er als Jugendlicher in allen Musikclubs rumgehangen hatte, legte er nie ab. 34 Jahre lang hat der Bassist den Jazzkeller Frankfurt geführt, jetzt ist der Organisator dieses Kultortes der deutschen Jazzszene im Alter von 79 Jahren gestorben.

Das ist eine Nachricht, die über Deutschland hinaus viele Menschen erschüttert. Denn das Publikum des Jazzkellers kommt von weither, ebenso wie die Weltstars, die der Mann in Jeans und altem Pullover in das unterirdische Gewölbe geholt hat. Der gebürtige Bochumer organisierte 240 Konzerte im Jahr, bot auch Disco mit Soul und Salsa an. Er schien immer in Bewegung, konnte auch im Gespräch kaum stillsitzen, sprudelte über vor Geschichten und Anekdoten. Wusste zu jeder der schwarz-weißen Fotografien an den Wänden etwas zu erzählen. Dort: Dizzy Gillespie, der Trompeter. Spielte im November 1988 im Keller, Hahn hatte es sofort präsent.

Aufgewachsen war er in Eberswalde in der DDR und dort von seinem Onkel mit dem verbotenen Jazz vertraut gemacht worden, der vom Klassenfeind aus den USA kam. Als Jugendlicher fuhr er zu den Konzerten in die Westberliner Deutschlandhalle, erlebte dort von Duke Ellington über Lionel Hampton bis Ella Fitzgerald viele amerikanische Jazzmusiker. Hahn begann, selbst Trompete und Gitarre zu spielen. Dann kam 1961 der Bau der Mauer und zerriss die Nabelschnur nach Westberlin. Hahn blieb in der DDR, entschied sich für den Bass als Instrument und wurde in der dortigen Jazzszene bekannt, spielte etwa im Sextett des Trompeters und Bandleaders Klaus Lenz.

1982 in die Bundesrepublik ausgereist

Mit seiner Lebensgefährtin, der Jazzsängerin Regine Dobberschütz, durfte er 1982 in die Bundesrepublik ausreisen. Und 1986 kam dann vom Frankfurter Posaunisten Albert Mangelsdorff eine Anfrage, die beide nicht ablehnen konnten, nämlich den Jazzkeller in Frankfurt, Kleine Bockenheimer Straße 18a, zu übernehmen. Der Keller, 1952 vom Trompeter Carlo Bohländer gegründet, war damals schon eine internationale Marke. Wenn es einen Ort gab, in dem sich der Einfluss der US-Kultur auf Nachkriegsdeutschland spiegelte, dann war es dieser Keller. Große Jazzmusiker wie Sonny Rollins oder Stan Getz waren dort aufgetreten, die Stars der deutschen Szene wie die Brüder Albert und Emil Mangelsdorff spielten dort.

Aber erst Eugen Hahn, der begnadete Kommunikator, führte den Keller zu einer noch größeren Blüte. Er öffnete ihn weit über die US-amerikanische und europäische Jazzszene hinaus, holte lateinamerikanische und asiatische Musikerinnen und Musiker. Wenn Hahn nach Frankfurt rief, kamen sie alle. 1989 schon führte er eine Disco-Nacht im Keller ein, über die Puristen zunächst die Nase rümpften. Doch Generationen haben schon Nächte im Gewölbe an der Kleinen Bockenheimer durchgetanzt bis in den frühen Morgen.

Auch als Eugen Hahn älter als 70 Jahre wurde, war Aufhören nie eine Option für ihn. Es gebe doch immer etwas zu tun, pflegte er zu sagen. Das Programm des nächsten Jahres organisieren oder auch nur die Toilette reparieren. In seltenen Stunden der Muße holte der Musiker selbst noch einmal den Bass hervor, spielte nur für sich, ganz selbstvergessen. Er werde weitermachen im Jazzkeller, „bis ich umfalle“, das war so ein typischer, schnoddriger Satz des Jazzers, der im Gedächtnis blieb.

Sein letztes Interview beim HR“ – charmant und immer gut vorbereitet



Pressemeldung, Mittwoch, 28. Oktober 2020‍‍

+++ Bundesweiter Interessenverband der Deutschen Jazzveranstalter "Deutsche Jazz Föderation" warnt vor erneutem Kultur-Lockdown +++

+++ Susette Yvonne Moissl, Präsidentin:
Wir fordern die Bundesregierung auf, die kleinen Spielstätten nicht durch weitere verschärfte Corona-Maßnahmen in den Ruin zu führen. +++

Bereits erfolgte Konzertausfälle und deren Verlegungen führen zu hohen finanziellen Verlusten, die bisher noch nicht durch Zuschüsse gestützt wurden. Auch die ehrenamtliche Veranstalterszene schrumpft bereits zusammen.

...komplette Pressemeldung lesen

Niederkirchen bei Deidesheim, 28.10.2020 | Die Deutsche Jazz Föderation appelliert an die Bundesregierung, die Spielstätten des Jazz nicht durch weitere Verschärfungen von Corona-Maßnahmen in unnötige Schließungen und finanzielle Krisen zu schicken.

Niederkirchen bei Deidesheim, 28.10.2020 | Die Deutsche Jazz Föderation appelliert an die Bundesregierung, die Spielstätten des Jazz nicht durch weitere Verschärfungen von Corona-Maßnahmen in unnötige Schließungen und finanzielle Krisen zu schicken.    Der Vorstand des seit 1952 bestehenden Dachverbands vertritt die Mehrheit der Jazzclubs und Jazzspielstätten in Deutschland. Die seit dem ersten Lockdown entwickelten Hygienekonzepte und Öffnungsauflagen haben bei den Betreibern bereits zu massiven Mindereinnahmen, Unwirtschaftlichkeit und mehreren Schließungen bzw. Verlust von beruflichen Existenzen, auch bei ehrenamtlich geführten Clubs geführt.   Verschuldungen und Insolvenzen der Betreiber sind nicht weiter tragbar und führen auch zu privaten Katastrophen. Unterstützung durch sinnvolle Förderkonzepte und Zuschüsse kamen teils viel zu spät oder konnten von den Betreibern nicht genutzt werden. Inhabergeführte Spielstätten hätten auch Unternehmer'innenlohn als Zuschuss erhalten müssen, da die kleinen Spielstätten oft nur idealistisch geführt werden und grundsätzlich wenig finanzieller Spielraum bleibt.   Da die meisten Förderprojekte des Bundes auf Basis von neuen Projekten in 2021, das heisst in die Zukunft führen, sind die Hilfen für die finanziell angeschlagenen Spielstätten in weiter Ferne und die Veranstalter stehen im Blick auf die Gegenwart vor den Scherben der vergangenen Monate. So attraktiv die Zuschüsse des Bundes sind, helfen sie jedoch nicht in bestehender Notsituation und sind daher nicht umsichtig genug angelegt, um die Branche der Jazzspielstätten zu schützen.   Die Rücklagen der Jazzveranstalter sind verbraucht. Unternehmer*innenlohn oder sonstige Zuschüsse für private wie gemeinnützige Clubs wurden für den Zeitraum seit dem letzten Lockdown ebenso nicht gefördert.   Um den Fortbestand, insbesondere der ehrenamtlichen und auch sehr kleinen Spielstätten zu sichern, muss die Bundesregierung mit Augenmaß entscheiden, um die älteste Clubszene Deutschlands nicht zu ruinieren und um auch das geschichtliche Erbe des deutschen Live-Jazz zu schützen.   Diese Spielstätten sind auch die Arbeitsplätze der Künstler und müssen für Nachwuchs, Jazzentwicklung und als Basisbühnen unbedingt geschützt werden bzw. angemessen unterstützt werden. Sie bilden den Start in musikalische und künstlerische Karrieren. Mit jedem Verlust einer Spielstätte geht der Boden an Öffentlichkeit und Kreativität für die Jazzszene verloren.   Die Veranstalter richten ihre Spielstätten bereits nach den vorliegenden strengen Hygienekonzepten aus. Mund-Nase-Schutz, Einbahn-Wegekonzepte, verkleinerte Besucherzahlen/Ticketverkauf, Abstand halten und sonstige Auflagen zur Desinfektion und Veränderung von Genussangeboten in den Spielstätten sind bereits ausreichende organisatorische wie finanzielle Belastung für die Veranstalter und wurden trotzdem aktiv über den Sommer eingeübt. Die Deutsche Jazz Föderation weist daher auch darauf hin, dass letztlich die Jazzhörer entscheiden, ob sie die Spielstätten besuchen wollen, als mündige demokratische Bürger Deutschlands.   Möglichkeiten die Konzerte Open Air zu veranstalten oder diese Konzertangebote in größere Spielstätten zu verlegen, da der eigene Club nicht die finanziellen Möglichkeiten für ein wirtschaftliches Konzept zulässt, wurden bereits durchgeführt. Ein noch weiter verschärfter Lockdown für die Jazzclub-Szene ist nicht zu verkraften und kann nicht auf deren Rücken ausgetragen werden.   Die Deutsche Jazz Föderation als Mitglied des Deutschen Musikrates fordert daher die Bundesregierung dringend zum maßvollen Handeln auf. Weitere Einnahmeausfälle beschädigen nachhaltig die Jazzszene Deutschlands. Hier können nur aktuelle Kompensationen, die auch zurückliegende Monate deckeln, der Jazzclubszene helfen über den Winter zu kommen.



Pressemeldung, Montag, 5. Oktober 2020‍‍

Dixieland-Festival trauert um Mitbegründer und langjährigen Chefmoderator

Karlheinz Drechsel kurz vor seinem 90. Geburtstag verstorben

"Dr. Jazz", Schlagzeuger, Mitbegründer des Dresdner Dixieland-Festivals, Moderator und Autor.

von unserem Vorstandsmitglied Hartmuth Reichstein

"Dr. Jazz"
(Der Fehler im Zitat ist ein Fehler der Redation...)

Video MDR Sachsenspiegel

"Dr. Jazz" aus Dresden ist tot.

Nachruf Sächsische Festival Vereinigung e.V.

Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass heute, am 5. Oktober 2020, Karlheinz Drechsel im Alter von 89 Jahren in Berlin verstorben ist. Er war Mitbegründer und langjähriger Chefmoderator unseres INTERNATIONALEN DIXIELAND FESTIVALS.

Karlheinz Drechsel hat kaum wie ein anderer unser Festival über fast fünf Jahrzehnte geprägt. Interessant, spannend und mit einem schier unendlichen Wissen konnte er nahezu alles, was den Oldtime-Jazz auf der Welt betraf, in seine „Berufung“ als Moderator und Autor einfließen lassen. Der in Dresden geborene und studierte Kultur- und Theaterwissenschaftler war selbst Musiker, wurde 1956 Schlagzeuger der Elb Meadow Ramblers und gehörte zu den Gründern der Dresdner „Interessengemeinschaft Jazz“, die 1957 verboten wurde. Im Jahr 1959 startete seine erste wöchentliche Sendung „Jazz Panorama“, der „Die Jazznacht“ beim Berliner Rundfunk folgte. Später war er ein gefragter Mitbegründer, Gestalter und Moderator auf dem Gebiet des Jazz und wurde im Januar 2004 für seine Verdienste um den Jazz mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande sowie im selben Jahr mit der erstmals vergebenen Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden ausgezeichnet.

Dem Dresdner Festival-Publikum wird er unvergessen bleiben – unvergessen mit seinem unendlich großen Wissen, seinen Anekdoten, seiner Herzlichkeit und vor allem seiner Publikumsnähe.
Wir verneigen uns vor einem wichtigen Erbauer des INTERNATIONALEN DIXIELAND FESTIVALS und langjährigen Chefmoderator Karlheinz Drechsel. Wir wünschen seiner Frau, seinen Söhnen und Angehörigen in diesen schweren Stunden viel Kraft und bekunden unser tiefstes Mitgefühl.

Im Namen des Veranstalters
und des Dresdner Festivalpublikums
unser herzliches Beileid.

Der Vorstand
der Sächsische Festival Vereinigung e.V.

Karl-Heinz Drechsel‍ (2014; Foto: Leila Paul)    
Karl-Heinz Drechsel‍
(2014; Foto: Leila Paul)

Karlheinz Drechsel mit Dizzy Gillespie (‍9. Mai 1981; Foto: privat)  
Karlheinz Drechsel mit Dizzy Gillespie
(‍9. Mai 1981; Foto: privat)


TE-SA – Förderung: Programm zur Förderung für kleine und mittelgroße Liveclubs

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters MdB stellt für die technische Erneuerung der Liveclubs erneut eine Million Euro zur Verfügung

Antragsstart: Montag, 11. November 2019, 10h

Das Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ (TE-SA) geht in die zweite Runde. Durch TE-SA werden Anschaffungen in den Bereichen Bühnentechnik, visuelle Aufführungstechnik sowie Sound- und Backlinetechnik ermöglicht, für die kleinen und mittelgroßen Clubs sonst die finanziellen Mittel fehlen.

... weiterlesen

TE-SA fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen, werden auch Mapping- und Streaming-Systeme kofinanziert, die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden.

Bezuschusst werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen. Die Förderungen werden entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs vergeben, bis die für das jeweilige Bundesland verfügbaren Mittel aufgebraucht sind. Für das Programm werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) insgesamt eine Million Euro bereitgestellt.

Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller*innen ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren läuft bis zum 22. November 2019, 18 Uhr.

weitere Informationen, Kontakt, zm Antrag

Weitere Informationen:

www.initiative-musik.de/foerderprogramme/te-sa/

Zum Antrag:

te-sa.initiative-musik.de

Kontakt:

Initiative Musik gGmbH, Friedrichstraße 122, 10117 Berlin
Michael Wallies - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (0)30 - 531 475 45 - 21,
michael.wallies@initiative-musik.de
www.initiative-musik.de


Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für die Sparten Rock, Pop und Jazz, gefördert durch GVL und GEMA.



Programmpreisträger APPLAUS 2019

107 Preisträgerinnen und Preisträger aus allen Bundesländern erhalten insgesamt fast 1,8 Millionen Euro Fördergelder

... mehr

Der Vorstand der Deutschen Jazz Föderation gratuliert den 107 Musikclubs und Veranstaltungsreihen in Deutschland, die am 25. November 2019 bei der Preisverleihung in Berlin mit insgesamt 1,8 Millionen Euro Preisgeld mit dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS, dem höchstdotierten Bundesmusikpreis für Veranstalter von Konzerten, ausgezeichnet wurden.



Gesamtvertragspartner - Pauschaler Vertragsnachslass von 20% bei der GEMA

Es besteht die Möglichkeit, einen Jahrespauschalvertrag zwischen Veranstaltern und der GEMA zu vereinbaren. Bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages wird auf die Vergütungssätze ein Vertragsnachlass wie folgt eingeräumt::

mehr



Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 (KSA-VO 2019)



Till Brönner an Berliner Kulturpolitik

"Brauchen deutliches Zeichen für ein House of Jazz"

von Gregor Dotzauer

Der Trompeter Till Brönner lädt im Interview Kultursenator Klaus Lederer zu einem Gespräch über seine Pläne ein - und redet über den Gegenwind aus Berliner Kulturpolitik und Musikszene.

Herr Brönner, Berlins Kultursenator Klaus Lederer hat dem House of Jazz in seiner geplanten Form eine erneute Absage erteilt. Was bedeutet das für Ihre Pläne?

Till Brönner | Seit 2006 Jazzbotschafter der Deutschen Jazz Föderation e.V.   
Till Brönner | Seit 2006 Jazzbotschafter der Deutschen Jazz Föderation e.V.

...weiter - lesen

Das kann ich noch nicht sagen. Ich weiß aber, dass ein Haus für die Basiskultur, wie es ihm vorschwebt, oder die Stärkung der Freien Szene nicht mit den Plänen für ein House of Jazz kollidieren würden, im Gegenteil. Der Standort Alte Münze verfügt über etwa dreimal so viel Fläche, wie für unser Projekt skizziert. Ich kann auch nicht beurteilen, ob die 12,5 Millionen Euro vom Bund, die bisher an das Konzept gekoppelt waren, umgeschrieben werden können.

Wann hat Klaus Lederer zuletzt mit Ihnen gesprochen?
Wir haben dem Senator bei Amtsantritt ein Gesprächsangebot gemacht und nehmen dieses Interview zum Anlass, es zu erneuern.

Wenn er bisher nicht mit Ihnen geredet hat: Was macht Ihnen Hoffnung?
Projekte dieser Größenordnung funktionieren meist nach dem Prinzip: zwei Schritte vor, einer zurück.

Glauben Sie, dass Lederers Votum die Haltung der Berliner Jazzszene spiegelt?
Wenn es eine Übereinkunft gibt, dann darüber, dass ein House of Jazz eine gute Idee ist.

Als Sie Ende letzten Jahres Ihre Pläne zusammen mit dem CDU-Kulturpolitiker Rüdiger Kruse bekannt gaben, fühlte sich die Szene überrumpelt. Warum haben Sie die Berliner Musiker nicht von Anfang an in Ihre Überlegungen einbezogen?
Mir war wichtig, die Idee frühestmöglich zu streuen, um eine Diskussion in Gang zu setzen. Und siehe da: Sie wird reger geführt, als ich erwartet hatte. Ich habe nicht eine Sekunde daran gedacht, dass die Machbarkeitsstudie, die die Staatsministerin für Kultur und Medien in Auftrag gab, endgültigen Charakter haben würde.

Sie wussten, dass Sie mit bundespolitischen Mitteln allein nicht ans Ziel kommen. Und Tim Renner, den Sie zuletzt mit im Boot hatten, war ein Kultursenator auf Abruf. War Ihr Vorstoß allzu leichtfertig?
Die Idee trage ich seit 15 Jahren mit mir herum. Vor fünf, sechs Jahren habe ich begonnen, mit Kulturpolitikern darüber intensiver zu sprechen. Ich saß auch schon bei Bernd Neumann, dem Vorgänger von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, und versuchte das Thema zu platzieren. Mit wenig Erfolg. Der Erste, mit dem ich mich konkreter austauschte, war 2012 Joachim Blüher, der Direktor der Villa Massimo in Rom. Zu der Zeit hatte ich dort ein dreimonatiges Stipendium.

Welche Rolle wollen Sie in einem House of Jazz übernehmen: die des Intendanten mit allen künstlerischen und wirtschaftlichen Direktiven, die der Galionsfigur oder vor allem die des Big-Band-Leiters?
Keine der Optionen drängt sich mir auf. Realistisch ist, dass ich gar nicht für die geschäftlichen oder künstlerischen Fragen ins Rennen gehe, weil ich die deutsche Jazz-Szene in ihrer jetzigen Form nicht glaubhaft repräsentiere. Hier geht es um etwas viel Größeres als um mich. Wenn ich einen Beitrag dazu leisten kann, dass ein House of Jazz auf nationaler und internationaler Ebene ins Gespräch kommt, dann ist das ein Job, der nicht vergeben werden muss.

Sie wollen also Geburtshilfe leisten und dann ins zweite Glied zurücktreten?
Das Wort zurücktreten ist nicht angebracht. Ich kann momentan nur zusammen mit allen Beteiligten die Sache voranbringen. Anders wird es nicht gehen.

Die Big Band als Herzstück der Institution würden Sie aber schon gerne leiten?
Ich stelle mit Freuden fest, dass auch die Bundes- und Landesverbände die drei wesentlichen Säulen eines House of Jazz so sehen wie ich, nämlich Klangkörper, Akademie und öffentliches Studio.

Was immer man Sie fragt, Sie weichen aus. Warum halten Sie sich in Bezug auf Ihre persönlichen Vorstellungen so bedeckt?
Ich fürchte, es gibt da Fantasien, ich könnte wie Jack in the Box mit etwas auftauchen, mit dem ich bisher hinterm Berg gehalten habe. Das habe ich nicht vor. Ich möchte mir aber auch nicht bescheinigen lassen, ich hätte überhaupt keine Vorstellungen. Noch nie hat man so konkret über ein House of Jazz gesprochen. Ob, wo und wie es in die Berliner Kulturlandschaft eingegliedert werden kann, das liegt jetzt vor allem beim Kultursenator.

Sie machen in der Studie Vorschläge für die instrumentale Besetzung einer solchen Big Band, Sie denken über Gastmusiker aus den USA nach …
Worüber ich nachdenke, ist vor allem die Dimension des Ganzen. Wenn wir groß anfangen, besteht Hoffnung, dass wir uns nicht gleich in den Sturzflug nach unten begeben. Es muss ein Unternehmen von internationaler Strahlkraft werden. Es gibt Leute, die sagen, dann gehen wir mit einem House of Jazz eben nach Hamburg, weil man dort mit solchen Dimensionen keine Probleme hat. Aber ich möchte über Berlin sprechen.


"Es ehrt mich, dass ich überhaupt jemanden beruhigen muss"


Ausgeschwiegen haben Sie sich bisher über die stilistische Ausrichtung. Eine Julia Hülsmann würde vermutlich andere Programme entwickeln als Sie.
Man kann den Fehler machen, mich und meine persönliche Ausrichtung zum Anlass zu nehmen, das House of Jazz infrage zu stellen. Davon rate ich ab.

Ist Ihnen nicht klar, dass Sie als Person im Kreuzfeuer stehen? Sie sind schließlich der meistbewunderte und meistgehasste Jazzmusiker dieses Landes.
Ich habe nicht so viele Ängste, und das kann dem Projekt nur gut tun. Ich befürchte höchstens, dass am falschen Platz gespart wird. Aber ich gehe fest davon aus, dass es eine ausgewogene inhaltliche Ausrichtung geben wird, die das Ergebnis eines großen runden Tisches ist.

Sie haben sich in den letzten Jahren ganz dem Mainstream verschrieben, obwohl Sie sich jedes Experiment leisten könnten. Warum reizt es Sie so wenig, Ihre stilistischen Grenzen auszudehnen?
Das ist eine ganz andere, eine philosophische Frage. Für meine persönliche Entwicklung übernehme ich die Verantwortung. Wenn Sie sich die Bandbreite meiner Alben und Konzerte anschauen, war da schon früh mehr dabei als bei vielen anderen Jazzmusikern. Erfolg verschiebt die Wahrnehmung. Aber das besprechen wir hier und heute nicht.

Wie garantieren Sie den Berliner Musikern, dass Sie über Ihre eigenen musikalischen Vorstellungen hinausdenken wollen?
Es ehrt mich, dass ich überhaupt in die Situation komme, jemanden beruhigen zu müssen. Doch ich bin weder Politiker noch in einer offiziellen Funktion. Ich kann diese Ängste verstehen. Vorrang muss aber ein deutliches Zeichen der Berliner Politik für ein House of Jazz haben.

Die Machbarkeitsstudie nennt das New Yorker Jazz at Lincoln Center und seine Big Band unter Wynton Marsalis, eine konservative Institution, als Referenz. Das Pariser Orchestre National de Jazz wäre dagegen ein sehr fortschrittlicher Klangkörper. Was sind denn Ihre Vorbilder?
Warum muss Berlin ein Vorbild haben? Mittlerweile schaut die Welt auf uns, und es ist eine Riesenchance, nicht der Abklatsch von etwas zu sein. Wichtig ist, dass eine solche Band nicht dem Geschmack eines Einzelnen gehorcht. Wenn man über ein Gremium nachdenkt, über turnusmäßige Wechsel der künstlerischen Leitung, ist gewährleistet, dass es Musiker aus allen Sparten geben wird.

Welche Gastmusiker würden Sie einladen?
Im Moment der Initialzündung fände ich es spannend, erfolgreiche deutsche und europäische Musiker, einzuladen, ob man jetzt an die Pianisten Michael Wollny oder Pablo Held denkt. Wenn ich aber jetzt anfange, darüber zu spekulieren, mache ich mich unglaubwürdig.

Wie wollen Sie es denn mit Musikern halten, die freieren Spielformen zuneigen, einem pianistischen Urgestein wie Uli Gumpert oder einem jungen Schlagzeuger wie Christian Lillinger?
Wenn man es rein kreativ angeht, wären sowohl Gumpert als auch Lillinger im Rahmen der jetzigen Jazzdemografie ein Thema. Sobald es um die öffentliche Wirkung eines House of Jazz geht, sprechen wir über Ausgewogenheit. Wenn sich traditionelle und zeitgenössische Projekte abwechseln, wer soll dann etwas dagegen haben? Ich habe übrigens auch mit Alexander von Schlippenbach gesprochen, einem Mann der ersten Stunde, mit dem ich mich persönlich gut verstehe. Auch ihm ist die große Chance bewusst.

Was wäre Ihr erstes Traumprojekt?
Es wird nicht weit entfernt von dem sein, was sich auch andere wünschen. Ein House of Jazz muss die aktuelle Szene so widerspiegeln, dass man sagt: Donnerwetter, was hat sich in dieser Stadt alles getan! Es muss der hochwertigste Spiegel der derzeitigen Landschaft sein.

Können Sie es nicht konkreter sagen?
Wollen Sie jetzt Namen? Jetzt sage ich Ihnen, dass die Berliner Szene eine große Rolle spielen wird, und es ist Ihnen nicht konkret genug! Es muss ein zeitgenössisches Konzert sein. Jazz ist die freiheitlichste Musik, die man spielen kann. Man entscheidet oft erst im Moment, was geschieht. Dabei geht es auch um die Zukunft der gesellschaftlichen Rolle des Jazz. Und die ist konkreter denn je.

Erinnern Sie sich, welches Konzert oder welches Album Ihnen zuletzt Augen und Ohren geöffnet hat?
Nein. Genau deshalb brauchen wir das House of Jazz, denn es wird Öffentlichkeit generieren. Es geht nicht darum, was der Einzelne noch erfinden kann, weil es noch nicht erfunden ist. Es muss darum gehen, was aktuell existiert! Wiedererkennbarkeit ist heute, was einst das Revolutionäre war. Das hören viele nicht gerne, aber das ist der Grund, warum mir so selten jemand die Augen öffnet.

Das Gespräch führte Gregor Dotzauer. Till Brönner, 1971 in Viersen geboren, ist Deutschlands erfolgreichster Jazzmusiker. Er lebt in Berlin und Los Angeles. 1994 veröffentlichte er mit Generations of Jazz seine erste CD unter eigenem Namen. Zuletzt erschien The Good Life. Für ein House of Jazz in der Alten Münze Berlin hat er im Bundeshaushalt 12,5 Millionen Euro erkämpft, die fürs erste zurückgestellt sind. Das sind etwa die Hälfte der Sanierungskosten, die die Einrichtung des Projekts kosten würde. Die restlichen Mittel, auch die laufenden Betriebskosten, müsste das Land Berlin übernehmen. Kultursenator Klaus Lederer hat sich in einem dpa-Gespräch gerade erneut gegen ein House of Jazz als „Leuchtturm“ ausgesprochen. Lederer sagte, er wolle sich vom Bund keine Vorschriften machen lassen, zudem sei die Finanzierung problematisch.



Neue finanzielle Unterstützung des Landes...

... von Konzertauftritten baden-württembergischer Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker außerhalb von Baden-Württemberg

PRESSEMITTEILUNG  
Nr. 82/2015

28. August 2015

"Ab sofort gibt es für professionelle Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Reise- und Aufenthaltskosten ihrer Konzerte in anderen Bundesländern, in Europa und für internationale Auftritte zu erhalten."

 
 
 

List Icon

Musik

 
 
List Icon

Kultur

 
 
List Icon

Bildung

Jazz ist
ein sinnliches Vergnügen - denn: Qualitätsansprüche schärfen, Hörvermögen schulen, Miteinander zelebrieren, all das- und mehr - bietet er auch

 
List Icon

Herz

 
 
List Icon

Bauch

 
 
List Icon

Hirn


Etwas vom "Mehr" des Jazz in die Gesellschaft zu tragen, sehen wir als unsere Aufgabe und Herausforderung:

Jazz ist Musik für Herz, Bauch und Hirn

 
 

Jeder,
der Jazz als wertvollen Baustein der Allgemeinbildung begreift,
ist uns herzlich willkommen

 

Wir sind Mitglied im